Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gelten die Abstände von Türöffnungen zu Treppen auch für Rampen nach Nr. 4.1 Absatz 4 der ASR A1.8?

KomNet Dialog 43996

Stand: 22.08.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

Favorit

Frage:

Gemäß ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 muss bei Treppen zu Türen ein Abstand von 1 m eingehalten werden; also ein waagrechtes Podest von 1 m. Frage: Gilt dies auch bei Rampen nach Nr. 4.1 Absatz 4?

Antwort:

Nein, in der ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 werden explizit die Treppen genannt.

Hier heißt es:

"Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Treppen und Stufen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür einen Abstand von mindestens 0,5 m einhalten (siehe Abbildung 2)."

In der Abbildung 2 der ASR A1.8 sind zudem nur Treppen zu sehen.