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Gelten die Abstände von Türöffnungen zu Treppen auch für Rampen nach Nr. 4.1 Absatz 4 der ASR A1.8?
KomNet Dialog 43996
Stand: 22.08.2024
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege
Frage:
Gemäß ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 muss bei Treppen zu Türen ein Abstand von 1 m eingehalten werden; also ein waagrechtes Podest von 1 m. Frage: Gilt dies auch bei Rampen nach Nr. 4.1 Absatz 4?
Antwort:
Nein, in der ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 werden explizit die Treppen genannt.
Hier heißt es:
"Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Treppen und Stufen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür einen Abstand von mindestens 0,5 m einhalten (siehe Abbildung 2)."
In der Abbildung 2 der ASR A1.8 sind zudem nur Treppen zu sehen.