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Wann müssen Treppen in Treppenhäusern oder Außentreppen mit einem zweiten Handlauf ausgerüstet werden?

KomNet Dialog 26412

Stand: 22.02.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

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Frage:

Wann müssen Treppen in Treppenhäusern oder Außentreppen mit einem zweiten Handlauf ausgerüstet werden? Besteht bei besonders breiten Treppen die Pflicht einen mittleren Handlauf zu installieren?

Antwort:

Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.

Im Anhang der ArbStättV ist unter Punkt 1.8 (1) "Verkehrswege" folgendes nachzulesen:


"Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden."


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege" Punkt 4.5 "Treppen". Unter dem Punkt 4.5 Absatz 10 ist zu Handläufen folgendes nachzulesen:


"Treppen müssen:

- einen Handlauf haben,

- an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m beträgt und zusätzlich

- Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn sie mehr als 4,0 m beträgt.

In bestehenden Arbeitsstätten müssen Treppen mit mehr als 4 Stufen mindestens einen Handlauf haben, soweit das Bauordnungsrecht der Länder einen Handlauf nicht schon bei geringerer Stufenzahl fordert."


Weitere Informationen finden sich unter dem Punkt 3.4 in der DGUV Information 208-005 (bisher: BGI/GUV-I 561) "Treppen".


Hinweis:

In der Bauordnung NRW wird in § 34 auf Treppen eingegangen:


"(6) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Bei großer nutzbarer Breite der Treppen können Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe gefordert werden ..."