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Ab welcher Treppenstufe benötigt man einen Handlauf?

KomNet Dialog 19450

Stand: 28.01.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

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Frage:

Ab welcher Treppenstufe benötigt man einen Handlauf? In der DGUV Information 208-005 - Treppen wird der Handlauf ab der dritten Stufe gefordert, in der Arbeitsstättenregel ASR A1.8 ab der fünften Stufe.

Antwort:

In der DGUV Information 208-005 (bisher: BGI/GUV-I 561) "Treppen" ist zum Vorhandensein von Handläufen unter der Ziffer 3.4.4 folgendes nachzulesen:


"Treppen müssen

• mit einem Handlauf ausgerüstet sein; der Handlauf sollte in Abwärtsrichtung gesehen an der rechten Treppenseite angebracht sein,

• auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet sein, wenn die Stufenbreite mehr als 150 cm beträgt,

und zusätzlich

• mit Zwischenhandläufen ausgerüstet sein, mit denen sie in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt werden, wenn die Stufenbreite mehr als 4 m beträgt.

In Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen Treppen auf beiden Seiten einen Handlauf besitzen."


Die grundsätzlichen Anforderungen an Handläufe sind in der DGUV Information 208-005 und der ASR A1.8 identisch. Auch in der ASR A1.8 wird ein Handlauf für Treppen ab der dritten Stufe gefordert, jedoch gibt es hier die Erleichterung, dass bei bestehenden Arbeitsstätten Treppen mit mehr als 4 Stufen mindestens einen Handlauf haben müssen, soweit das Bauordnungsrecht der Länder einen Handlauf nicht schon bei geringerer Stufenzahl fordert.


In der Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) wird in § 34 auf Treppen eingegangen. Hier sind insbesondere der Absatzätze 6 relevant.


"(6) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Bei großer nutzbarer Breite der Treppen können Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe gefordert werden.


Sofern es sich nicht um einen Neu- oder Umbau handelt, ist es aus unserer Sicht ausreichend, wenn die Regelungen des staatlichen Rechts (hier ASR A1.8 und Bauordnung NRW) eingehalten werden.

Hinweis:

Eine Treppe ist ein fest mit dem Bauwerk verbundenes, unbewegbares Bauteil, das mindestens aus einem Treppenlauf besteht. Dieser ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen zwischen zwei Ebenen.