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Wie ist der Bereich der Setzstufe einer Treppe, die zu einem Podest führt, auszuführen?

KomNet Dialog 13422

Stand: 28.04.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

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Frage:

Gibt es ein(e) Gesetz, Verordnung oder Richtlinie, welche vorschreibt, ob bei Stufen, die zu einem Podest führen, die Zwischenräume, die sich aus dem Höhenunterschied der Stufen ergeben, geschlossen sein müssen, oder können diese Zwischenräume auch offen bleiben?

Antwort:

Bei der Gestaltung von Treppenstufen empfiehlt es sich zum Schutz vorm Stolpern und Hängenbleiben die Setzstufen zu schließen. Die Broschüre der BAuA "Treppen - funktionell, nutzerfreundlich, sicher"  führt dazu aus:
"Bei ausreichender Auftrittstiefe sind geschlossene Treppenstufen (d.h. solche mit Setzstufe) sicherer als offene Stufen."
"Nach den Vorschriften und Regeln zum barrierefreien Bauen sind für Behinderte und alte Menschen in öffentlichen Gebäuden Treppen mit offenen oder unterschnittenen Stufen zu vermeiden."

Die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die DGUV Information 208-005 "Treppen" (BGI/GUV-I 561) liefern keine konkreten Vorgaben zur der Ausführung.

Die Anforderungen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungebeurteilung zu bewerten. Dabei sind die o.g. Empfehlungen zu berücksichtigen.