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KomNet-Wissensdatenbank

Muss ein Handlauf über die komplette Treppenlänge gehen?

KomNet Dialog 42573

Stand: 31.01.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

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Frage:

Ich habe eine Frage zu der Handlauflänge bei Treppen. Ich finde viele Informationen und Vorschriften zu Treppen, auch dass mit der 5 Stufe ein Handlauf erforderlich ist (ASR A1.8). Aber ich finde nirgends etwas über die Handlauflänge, z.b. wo dieser Handlauf anfangen und enden muss. Folgendes habe ich im Rahmen einer Begehung gesehen: In einem Betrieb gibt es eine Treppe zu einem Obergeschoss, an der auch in Abwärtsrichtung rechts ein Handlauf angebracht ist, allerdings endet dieser mit der 5. Stufe, danach kommt nichts mehr. Geht man nun diese Treppe runter und hält sich rechts fest, greif man ab der 5. Stufe ins Leere und droht zu fallen.

Antwort:

In der DGUV Information 208-005 "Treppen" ist unter dem Punkt 3.4.3 folgendes nachzulesen:


"Handläufe werden an den freien Seiten der Treppen ohne Unterbrechung über den gesamten Treppenlauf geführt. Dabei sollten die Handläufe 30 cm vor der ersten Stufe beginnen und um 30 cm über die letzte Stufe hinausgeführt werden. Die Enden von Handläufen müssen so gestaltet sein, dass man daran nicht hängen bleiben kann (z.B. durch Einfädeln in die Kleidung).

Um Verletzungen der Hand zu vermeiden, muss der Abstand des Handlaufs zu angrenzenden Bauteilen mindestens 5 cm betragen. Bei Handläufen von Treppen zu maschinellen Anlagen muss auch das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigt werden. Der Abstand zu angrenzenden Bauteilen sollte hier mindestens 10 cm betragen."