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die Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen. Im § 104 SGB VII heißt es dort u.a.: "Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
des Arbeitgebers auf Grund vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln (siehe dazu nachfolgende Erläuterungen).Unter § 104 SGB VII Beschränkung der Haftung der Unternehmer ist Folgendes ausgeführt:"(1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 6052
Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "sonstige verantwortliche Personen" solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben (§ 1a Ziffer 6 der aufgehobenen GbV vom 26. März 1998 ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24445
eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.Ob bei einem Versicherungsfall gemäß SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung, § 110 ff "Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern" und nachgewiesener nicht ausreichender arbeitsmedizinischer oder sicherheitstechnischer Betreuung der Unfallversicherungsträger ein Haftungsverfahren gegen den Unternehmer einleitet ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
/arbeitgeberpflichtenWelche Rechtsfolgen sich aus Versäumnissen in Verbindung mit der Übertragung von Arbeitgeber- oder Prüfpflichten ergeben, ist eine Frage, die stets im Einzelfall, ggf. nach gerichtlicher Klärung, beantwortet werden muss.Hinweis:Das Vierte Kapitel des SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung - befasst sich mit der Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen.Bitte haben ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt. Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
Im geschilderten Fall ist zu unterscheiden zwischen der Verantwortung im Arbeitsschutzrecht, der strafrechtlichen Verantwortung und der privatrechtlichen Haftung. Wenn ein Arbeitgeber oder eine verantwortliche Person nach § 13 Arbeitsschutzgesetz alle Pflichten nach arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt hat und - wie hier unterstellt - der Unfall eindeutig auf das Fehlverhalten ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3666
Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden (§ 3 Abs.1a BauStellV). Bei entsprechenden Pflichtverletzungen kann ihn eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für einen Unfall auf der Baustelle ebenso treffen wie eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz. Die Verantwortlichkeiten und Pflichten des Bauherrn und des Koordinators werden in der RAB 33 näher erläutert.Die Verantwortung ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
Ein externer (auch ausländischer) Gastwissenschaftler kann zum Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, wenn er seine Zuverlässigkeit und die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen kann (§§ 43, 44 StrlSchV).Die Frage der Haftung eines Strahlenschutzbeauftragten, bei z. B. schuldhaften Verhalten, kann so allgemein nicht beantwortet werden. Eine Haftung ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 25375
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen der ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
1. Das Thema Arbeitssicherheit muss auch in der Kirche ein großes Thema sein. In Deutschland arbeiten allein in den Gemeinden, Einrichtungen und Verwaltungen der evangelischen Kirche ca. 220.000 Menschen. Dort sind pro Jahr über 1.000 Arbeitsunfälle mit teilweise schwerwiegenden Folgen zu beklagen.Die Arbeitsschutzvorschriften richten sich in erster Linie an den Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472
in Betrieben und Unternehmen" kann in bestimmten Fällen bei Weigerung des Verantwortlichen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, eine Geldbuße auferlegt werden.Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus § 12 ArbSchG und § 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die Unterweisungen sind regelmäßig (jährlich) zu wiederholen und zu dokumentieren.Aus verschiedenen Urteilen ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
In der Publikation "Telearbeit - Gesundheit, Gestaltung, Recht" der gesetzlichen Unfallversicherung wird auf die haftungsrechtlichen Besonderheiten dieser Arbeitsform eingegangen und empfohlen, die haftungsrechtlichen Problemstellungen durch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zu klären.In Bezug auf das Zutrittsrecht zum Telearbeitsplatz wird in dieser Broschüre ausg ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
würden. Ebenso gelten für Sie als Hersteller sämtliche gesetzlichen Anforderungen, Verpflichtungen und Haftungen. Im Rahmen der Konstruktion derartiger Regale wird daher empfohlen, eine Gefahrenanalyse durchzuführen. Sofern dann alle ermittelten Randbedingungen [z. B. ausreichende Traglast (inklusive Sicherheitsfaktor), ggf. Anfahrschutz, Montagequalität und Statik, Warnhinweise zur zulässigen ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 19307
-Vorschriften gibt das Deutsche Institut für Normung unter www.din.de eine Erläuterung bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von Normen:"Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Daneben helfen sie im Fall einer möglichen Haftung: Wer DIN-Normen ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
Dort wo es erforderlich ist, muss ein Schutzhelm getragen werden, wenn kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der Arbeitgeber und seine Führungskräfte haben dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird bzw. dafür zu sorgen, dass die Gefahrenbereiche nicht ohne Schutzhelm betreten werden. ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 246
ist aber eine freiwillige Verplichtung zur Aufzeichnung der Tätigkeiten des Fahrpersonals damit nicht ausgeschlossen.Aus Sicht des Unternehmers ist aus Gründen der Aufsichtspflicht (Haftung) diese Vorgehensweise sogar nachvollziehbar.Damit bei Mischverkehr (Linienverkehr/Gelegenheitsverkehr) keine Missverständnisse bei einer Kontrolle auftreten, gilt es Folgendes zu beachten:Wird ein Fahrzeug im Linienverkehr bis 50 km ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
Präzedenzfälle nicht vorliegen und Fragen der Haftungsverantwortung letztlich fast immer im Rahmen von Gerichtsverfahren abschließend geklärt werden. Bei der Haftungsfrage sind z. B. die Regelungen des Vierten Kapitels des SGB VII "Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen" und auch zivil- und strafrechtliche Aspekte betroffen. Hierzu kann und darf KomNet keine Auskunft geben. ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetze erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. (2) Der Arbeitgeber ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
der Herstellung gefährlicher Erzeugnisse. Innerhalb eines Unternehmens treffen die Verkehrssicherungspflichten - und damit die Haftung - nicht nur den Unternehmensträger, sondern ggf. auch Organe und Arbeitnehmer. Durch tatsächliche Übernahme einer gefahrenabwehrenden Tätigkeit kann die Verkehrssicherungspflicht bei einem Dritten entstehen; der ursprüngliche Pflichtenträger bleibt zur Überwachung verpflichtet ...
Stand: 24.07.2023
Dialog: 11714