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Welche Qualifikation, oder spezielle Zulassung, muss eine Person besitzen, welche die Berechnungen für ein selbsterstelltes Schwerlastregal durchführt?

KomNet Dialog 19307

Stand: 24.09.2021

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfende Personen und Institutionen

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Frage:

In einem Unternehmen werden selbsterstellte Schwerlastregale eingesetzt. Um die Regale weiter betreiben zu dürfen, ist die Berechnung entsprechender Traglastnachweise, Statik erforderlich. Welche Qualifikation, oder spezielle Zulassung, muss die Person besitzen, welche die Berechnungen durchführt?

Antwort:

Zum (Eigen-)Bau von Schwerlastregalen:

Regalanlagen fallen hinsichtlich der Anforderungen an ihre Beschaffenheit in den Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), welches das Inverkehrbringen von Produkten regelt. Da die angesprochenen Regale den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, ist der Aufwand der Dokumentation grundsätzlich genauso hoch, als ob Sie die Regale verkaufen würden. Ebenso gelten für Sie als Hersteller sämtliche gesetzlichen Anforderungen, Verpflichtungen und Haftungen. Im Rahmen der Konstruktion derartiger Regale wird daher empfohlen, eine Gefahrenanalyse durchzuführen. Sofern dann alle ermittelten Randbedingungen [z. B. ausreichende Traglast (inklusive Sicherheitsfaktor), ggf. Anfahrschutz, Montagequalität und Statik, Warnhinweise zur zulässigen Belastung,...] geeignet beachtet werden, ist der Eigenbau möglich. Als Hilfestellung hierzu stehen entsprechende Normen (www.beuth.de) zur Verfügung. Die Regale sind bezüglich ihrer Tragfähigkeit (Fachlast, Feldlast etc.) zu kennzeichnen.


Zur betrieblichen Nutzung/Prüfung von Schwerlastregalen:

Für alle Lagereinrichtungen gilt: sie müssen nach den geltenden Bestimmungen aufgebaut, ausgerüstet und betrieben werden. Nachzulesen sind die Anforderungen an Regale u. a. in der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen". Speziell auf die angesprochenen Berechnungen/Statikbeurteilungen zugeschnittene Qualifikationen können z. B. über die Schulung zum verbandsgeprüfter Regalinspekteur beim Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen erworben werden: "Für eine qualifizierte Inspektion ist hohe Fachkompetenz erforderlich. Verbandsgeprüfte Regalinspekteure haben durch ihre bestandene Abschlussprüfung gezeigt, dass sie über die nötigen Kenntnisse verfügen.

Einblicke in die statische Regalberechnung

Die Jahresinspektion von Lagereinrichtungen muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Fachkundig bedeutet, dass der Kontrolleur die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten, wie z.B. DIN EN 15512, DIN EN 15620, DIN EN 15629 sowie die DIN EN 15635, kennt. Darüber hinaus ist spezielles Know-how über die konkrete Lagereinrichtung/das Regal erforderlich.

Für eine qualifizierte Inspektion ist es zwingend erforderlich, dass der Inspekteur Zugang zu der statischen Regalberechnung hat. Die im Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen vertretenen führenden Regalhersteller haben gemeinsam eine Schulung entwickelt, um eine optimale Qualifikation der Lagerinspekteure zu gewährleisten."

Hinweis:

Immer mehr Produkte müssen nach dem Bauproduktenrecht wie z. B. der Bauproduktenverordnung am Markt bereitgestellt werden und dann eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies ist ein sehr unübersichtliches und sich ständig änderndes Rechtsgebiet.

Wir können zudem nicht ausschließen, dass in einzelnen Bundesländern baurechtliche Bestimmungen vorliegen, die von bestimmten Produkten, wie z. B. Regale, die dort grundsätzlich als „bauliche Anlage“ gesehen werden, ab einer dort definierten Größe die Abwicklung eines baurechtlichen Verfahrens fordern.

Sowohl zur Bauproduktenverordnung als auch zum Baurecht der Bundesländer kann und darf KomNet NRW keine abschließenden Antworten geben. Wir empfehlen Ihnen daher, weitere diesbzgl. Detailfragen mit der für Sie zuständigen Baubehörde im direkten Kontakt zu klären.