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abzuleiten.Unter § 5 Abs. 2 ArbSchG heißt es: "Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend." D.h. grundsätzlich müssen alle Arbeitsplätze in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Gleichartige Arbeitsplätze lassen sich aber zusammenfassen, wenn die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren vergleichbar sind. Es ist auch möglich, einzelne ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 16658
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23867
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
Abschnitt 4.2 „Beurteilung gleichartiger Tätigkeiten“ der TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ muss „(…) der Arbeitgeber (…) alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beurteilen (…)“. Jedoch „(…) bei gleichartigen Arbeitsbedingungen an vergleichbaren Arbeitsplätzen und gleichen Tätigkeiten reicht die Beurteilung eines Arbeitsplatzes für jede der zu betrachtenden Tätigkeiten ...
Stand: 15.12.2022
Dialog: 43731
nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Diese grundsätzliche Forderung wird in einigen Spezialvorschriften konkretisiert, z. B. durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Diese beschreibt in § 6 Abs. 1 GefStoffV Folgendes:"Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 43736
, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Tätigkeiten ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend". Zu Recht stellen Sie fest, dass vom Grundsatz her die Beurteilung "tätigkeitsbezogen" erfolgen soll. Bei der systematischen Erfassung der Gefährdung sind also alle ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
Die Rechtsgrundlage zur Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 5 Arbeitsschutzgesetz. Danach kann sich eine Gefährdung u. a. durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben. Die Beurteilung hat tätigkeitsbezogen zu erfolgen, wobei bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25424
Gemäß § 2 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) zu erstellen, wenn- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln istoder- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden.Der SiGePlan muss ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 8182
Die tätigkeitsbezogene Analyse der psychischen Belastungen an einem Filialstandort wird ein gutes Grundgerüst für die Beurteilung der Gefährdungen an anderen Filialstandorten, in denen gleichartige Tätigkeiten ausgeführt werden, ergeben. Aus hiesiger Sicht sind aber gerade bei psychischen Gefährdungen die individuellen Standortfaktoren mit zu berücksichtigen. Aufbauend auf dem o.g. "Grundgerüst ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 24064
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
, was unter 'gleichartigen Werkstoffen' zu verstehen ist, wurden unter Anhang I, Ziff. 2.3 RL 98/37/EG beispielhaft Kork, Bein, Hartkautschuk, harte Kunststoffe und vergleichbare Werkstoffe genannt.Die jetzt gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL; http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:DE:PDF) hat diese Regelungen übernommen, lediglich die erläuternden Hinweise sind entfallen ...
Stand: 15.01.2010
Dialog: 10051
der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten."Hinweis:Auf die "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA Psyche möchten wir hinweisen. ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42976
zu erteilen.Nach dem Punkt 5.3 der TRBS 1112 Teil 1 "Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilungen und Schutzmaßnahmen" hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung ein Arbeitsfreigabesystem vorzusehen. Der Erlaubnisschein kann sich auf mehrere Arbeitsbereiche beziehen, sofern gleichartige Arbeitsbedingungen bestehen und gleichartige wirksame Schutzmaßnahmen ...
Stand: 24.08.2022
Dialog: 24596
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Maßnahmen vor. Insofern nehmen die weiteren Verordnungen diesen Grundsatz nur noch einmal auf und weisen auf besondere Punkte hin, die zu beachten sind. Vorgaben an die Form der Dokumentation gibt es nicht. Aus praktischer Sicht empfiehlt es sich, gleichartige Gefährdungen und Gegenmaßnahmen aus diesen Rechtsbereichen in einem Dokument ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
von gleichartigen elektrischen Betriebsmitteln die gleichen Gefahren aus, dann reicht es aus, für die Gruppe der elektrischen Betriebsmittel die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Im Falle von Maschinen, wo die Gefahr durch konstruktive Maßnahmen gebannt ist, muss sehr wohl dieses Arbeitsmittel in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Hinsichtlich der Schutzmaßnahmen wäre z. B. nichts weiter festzulegen ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 6180
Beteiligten, z. B. Schichtwechsel oder Wechsel des Fremdunternehmens, ist der Erlaubnisschein neu auszustellen bzw. zu verlängern.Die Aufhebung der Schutzmaßnahmen bei Ende der Arbeit ist im Erlaubnisschein zu dokumentieren.4.2.6.2 Der Erlaubnisschein kann durch eine Betriebsanweisung ersetzt werden, wenn immer gleichartige Arbeitsbedingungen bestehen und gleichartige wirksame Schutzmaßnahmen festgelegt ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 43579
zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz „Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ hat die Fachkraft für Arbeitssicherheitden Arbeitgeber ...
Stand: 19.10.2022
Dialog: 43485
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreich ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741