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Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für den Materialtransport mit handgeführten Flurförderzeugen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 19750
Arbeitsschutzrechtlich ist das Bereitstellen und Nutzen von persönlicher Schutzausrüstung in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Nach § 2 der PSA-BV muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungen nicht anders verhindert beziehungsweise ausreichend gemindert werden können. Entsprechend den Regelungen zu Augen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 10283
Im § 2 der PSA-Benutzungsverorndung findet sich zu Ihrer Fragestellung folgendes: "(...) darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die 1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen, 2. Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 26261
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 16405
Dem Betriebsrat steht ein Mitwirkungsrecht bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu. Die Zuständigkeit des Betriebsrates in Fragen des Arbeitsschutzes ergibt sich z.B. aus dem § 80 "Allgemeine Aufgaben", Absatz 1 Nr. 9 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die Zuständigkeit des Betriebsrates zu Fragen des Arbeitsschutzes ist allgemein anerkannt und wird nicht angefochten.Die ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 27544
Lehrkräfte zumindest die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten. "Sicherheitsschuhe" sind Teil der zur Verfügung zu stellenden Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz der Gesundheit. Sie müssen zur Verfügung gestellt und getragen werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Maßnahmen zum Schutz der Füße gegen schädigende äußere Einwirkungen oder gegen Ausrutschen notwendig ...
Stand: 21.05.2016
Dialog: 26647
3 Nummer 4 der PSA-BV).Schutzkleidung und -helme für Fahrradfahrer*innen fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung, da hierfür keine verkehrsrechtlichen Vorschriften existieren. Kommt der Arbeitgeber daher nach vorangegangener Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass das Tragen von Schutzkleidung und -helmen bei der Nutzung von Dienstfahrrädern als Arbeitsschutzmaßnahme erforderlich ist, so hat ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 4151
der Gefährdungsbeurteilung (s. unten) sollte sein, dass die PSA in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und individuell passen muss. Dies kann bedeuten, dass jedem Beschäftigten individuelle PSA zur Verfügung gestellt werden muss. Sollte aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen, dass die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte erfordern, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen dass der Stand von Technik ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 4771
Das Arbeitsschutzgesetz im Allgemeinen und die Betriebssicherheitsverordnung im Speziellen fordern vom Arbeitgeber die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument, um systematisch die möglichen Gefahren, die mit der Benutzung z. B. eines Arbeitsmittels einhergehen, zu betrachten und angemessene, dem Stand der Technik unter Berücksichtigung ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 6180
Ihr Unternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Unternehmen zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit beziehen, wobei wechselnde Arbeitsplätze ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 4875
, so sind die speziellen Gefährdungen für Kontaktlinsenträger, beispielsweise bei der Tätigkeit mit Lösemitteln, in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten sollten die o. g. Personen sowie bei Bedarf der Hersteller der Kontaktlinsen beteiligt werden. Auf das Merkblatt A008 der BG RCI - Persönliche Schutzausrüstungen (insbesondere Kap. 5.6.7) weisen ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 4708
Ihr Betrieb muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Betrieb zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit des Servicemitarbeiters beziehen, wobei ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
Grundsätzlich sind bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen (§ 3 ArbSchG). Der § 15 Abs. 2 ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 9884
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier u. a. auch für die Verwendung, Nutzung, Wartung und Instandhaltung von Atemschutzgeräten als persönliche Schutzausrüstung (PSA), durchzuführen. Hierbei hat er mögliche ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 18740
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eigenverantwortlich zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber ...
Stand: 22.02.2023
Dialog: 24290
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 19793
und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 29.10.2018
Dialog: 42492
Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen - PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§ 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Der Arbeitgeber hat gemäß der Gefährdungsbeurteilung persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 5399