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Eine Arbeitsschutzvorschrift, in der ausdrücklich auf das Tragen von Schutzschuhen im Bereich von (Stapler-) Fahrverkehr eingegangen wird, wurde bislang nicht erlassen. Grundsätzlich muß im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss.Bei der Gefährdungsbeurteilung und der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ...
Stand: 11.11.2019
Dialog: 2353
Es existiert keine Vorschrift, in der eine bestimmte Temperaturgrenze aufgeführt ist, ab der Arbeiten nicht mehr verrichtet werden dürfen oder Arbeitnehmer die Arbeit einstellen können. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – hat der Arbeitgeber an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Auf der Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der vorliegenden Betriebsver ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 3965
Laut § 22 (1) Nr.5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG - dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Die Ausnahmetatbestände des § 22 (2) beziehen sich nur auf Tätigkeiten, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Somit dürfen minderjährige Aushilfen, minderjährig ...
Stand: 24.10.2014
Dialog: 22152
Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustel ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 18659
Die in der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" unter § 12 Abs. 7 genannte Forderung, dass beim Befahren von Gefällen und Steigungen die Last bergseitig geführt werden muss, wird zwar in der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" und in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" wiederholt bzw. angesprochen, aber weder ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14795
Anhängelast festzustellen und den Fahrern bekanntzugeben. (Hinweis: Beim Verziehen von Anhängern ist die zulässige Anhängelast der Betriebsanleitung des Flurförderzeuges zu entnehmen. Sollte darin keine Angabe enthalten sein, dann ist eine schriftliche Angabe des Flurförderzeugherstellers einzuholen.) - Die zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden. - Der Fahrer hat sich vor Fahrtbeginn ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 23385
Nein, ein Regalbediengerät fällt nicht unter die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 68 wird u. a. Folgendes ausgeführt:"(1) Flurförderzeug im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,2. zum Befördern, Ziehen oder Schie ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 43719
für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt. Bezüglich des Schutzes von Besuchern vor Gefahren durch Vorführungen im Museumsbetrieb wird auf folgendes verwiesen: Verkehrssicherungspflicht: Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers, eine in seinem Verantwortungsbereich geschaffene Gefahrenquelle soweit zu beseitigen oder zu mindestens die erforderlichen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 13.02.2013
Dialog: 17915
Die Voraussetzungen für die Bildung eines gefährlichen explosionsfähigen Gemisches ist das Vorhanden sein von Gefahrstoffen im Sinne von § 3 Abs. (2) Nr. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Unter atmosphärischen Bedingungen (Umgebungstemperatur im Intervall zwischen -20 und +60 °C; Umgebungsdruckintervall im Bereich von 800… 1.100 hPa) handelt es sich ggf. um den Spezialfall der explosionsfähigen ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 44046
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "B ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
In diesem Fall darf der Fahrer die Abnahmemenge von 100 St. 1 Liter Dosen UN1090 Aceton befördern, ohne die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR (Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften für die Ausbildung von Fahrzeugführern) zu besitzen.Verpflichtend ist dagegen die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18912
Die Biostoffverordnung gilt auch für Unternehmer ohne Angestellte.Der § 1 der Biostoffverordnung stellt in Satz 1 fest, daß die Verordnung für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen gilt.Der zweite Satz betont den Schutz von Arbeitnehmern.Mit dem dritten Satz wird der Schutz auf Personen ausgeweitet, die keinen Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen haben, von diesen aber gefährdet ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 26155
von mehr als 3,5 t sind daher aus dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen. Wenn eine Ausnahme zutrifft, brauchen die Fahrer dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Ein vorhandener digitaler Fahrtenschreiber kann auf Modus "OUT" gestellt werden. Wird eine Fahrerkarte in den digitalen Fahrtenschreiber gesteckt ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt." ...
Stand: 28.11.2011
Dialog: 15014
sein.Sollte der Spediteur nicht für Abhilfe sorgen, kann ggf. die Polizei informiert werden. Sollte der Fahrer nicht einsichtig sein und das Gelände einfach verlassen, melden Sie das Fahrzeug der zuständigen Polizeidienststelle.Ein Festhalten des Fahrzeuges dürfte rechtlich sicherlich ein Problem sein. Sie können das Fahrzeug von Ihrem Gelände verweisen (Hausrecht) und die Be- und Entladung verweigern ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 12210
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Arbeitgeber zuständig ist. Dies kann z.B. die letzte Schnellschlußarmatur am Füllarm sein. Weiterhin ist zu klären, wer die Füllanlage sachlich benutzt? Eigenes Werkspersonal oder ein Überlassen an andere, so dass der Füllvorgang in eigener Verantwortung durch den Fahrer erfolgt. Die Pflichten der Betriebssicherheitsverordnung treffen gem. den o.g. Leitlinien meistens beide Parteien. Hierbei ...
Stand: 14.11.2020
Dialog: 4109
-004 Gabelstapler, hier insbesondere Ziff. 6 weisen wir hin.PalettenDer Gabelstapler ist vornehmlich zum Transport von Paletten gedacht. Die Ladung muss auf der Palette gegen Auseinanderfallen und Verschieben so gesichert sein, dass sie bei Kurvenfahrt, beim Anfahren und Bremsen oder durch Erschütterungen beim Fahren nicht herabfallen kann. Hierfür gibt es vielfältige Methoden, z. B. Einschrumpfen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 18459
Frage 1: Ja, die anfallenden zwei wöchentlichen Ruhezeiten können durchaus an einem Stück in der zweiten Woche genommen werden. Dem Unternehmer wird mit §1 Abs.4 FPersV (Fahrpersonalverordnung) genau diese Möglichkeit für seine Planung der Wochenruhezeiten geschaffen: "(4) Abweichend von Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrer der in Absatz 1 Nr. 2 ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
Gemäß § 2 Abs. 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ein explosionsgefährdeter Bereich der Gefahrenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.Die Entscheidung darüber hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 6 Abs. 4 der GefStoffV zu treffen, bevor Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung gefährlicher explosi ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43663