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Die Voraussetzungen für die Bildung eines gefährlichen explosionsfähigen Gemisches ist das Vorhanden sein von Gefahrstoffen im Sinne von § 3 Abs. (2) Nr. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Unter atmosphärischen Bedingungen (Umgebungstemperatur im Intervall zwischen -20 und +60 °C; Umgebungsdruckintervall im Bereich von 800… 1.100 hPa) handelt es sich ggf. um den Spezialfall der explosionsfähigen ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 44046
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "B ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
In diesem Fall darf der Fahrer die Abnahmemenge von 100 St. 1 Liter Dosen UN1090 Aceton befördern, ohne die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR (Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften für die Ausbildung von Fahrzeugführern) zu besitzen.Verpflichtend ist dagegen die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18912
Die Biostoffverordnung gilt auch für Unternehmer ohne Angestellte.Der § 1 der Biostoffverordnung stellt in Satz 1 fest, daß die Verordnung für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen gilt.Der zweite Satz betont den Schutz von Arbeitnehmern.Mit dem dritten Satz wird der Schutz auf Personen ausgeweitet, die keinen Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen haben, von diesen aber gefährdet ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 26155
von mehr als 3,5 t sind daher aus dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen. Wenn eine Ausnahme zutrifft, brauchen die Fahrer dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Ein vorhandener digitaler Fahrtenschreiber kann auf Modus "OUT" gestellt werden. Wird eine Fahrerkarte in den digitalen Fahrtenschreiber gesteckt ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
sein.Sollte der Spediteur nicht für Abhilfe sorgen, kann ggf. die Polizei informiert werden. Sollte der Fahrer nicht einsichtig sein und das Gelände einfach verlassen, melden Sie das Fahrzeug der zuständigen Polizeidienststelle.Ein Festhalten des Fahrzeuges dürfte rechtlich sicherlich ein Problem sein. Sie können das Fahrzeug von Ihrem Gelände verweisen (Hausrecht) und die Be- und Entladung verweigern ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 12210
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Arbeitgeber zuständig ist. Dies kann z.B. die letzte Schnellschlußarmatur am Füllarm sein. Weiterhin ist zu klären, wer die Füllanlage sachlich benutzt? Eigenes Werkspersonal oder ein Überlassen an andere, so dass der Füllvorgang in eigener Verantwortung durch den Fahrer erfolgt. Die Pflichten der Betriebssicherheitsverordnung treffen gem. den o.g. Leitlinien meistens beide Parteien. Hierbei ...
Stand: 14.11.2020
Dialog: 4109
-004 Gabelstapler, hier insbesondere Ziff. 6 weisen wir hin.PalettenDer Gabelstapler ist vornehmlich zum Transport von Paletten gedacht. Die Ladung muss auf der Palette gegen Auseinanderfallen und Verschieben so gesichert sein, dass sie bei Kurvenfahrt, beim Anfahren und Bremsen oder durch Erschütterungen beim Fahren nicht herabfallen kann. Hierfür gibt es vielfältige Methoden, z. B. Einschrumpfen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 18459
Frage 1: Ja, die anfallenden zwei wöchentlichen Ruhezeiten können durchaus an einem Stück in der zweiten Woche genommen werden. Dem Unternehmer wird mit §1 Abs.4 FPersV (Fahrpersonalverordnung) genau diese Möglichkeit für seine Planung der Wochenruhezeiten geschaffen: "(4) Abweichend von Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrer der in Absatz 1 Nr. 2 ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
Gemäß § 2 Abs. 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ein explosionsgefährdeter Bereich der Gefahrenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.Die Entscheidung darüber hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 6 Abs. 4 der GefStoffV zu treffen, bevor Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung gefährlicher explosi ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43663
Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall die grundsätzliche Pflicht für Büroangestellte besteht, Sicherheitsschuhe im Betrieb zu tragen, kann ohne Detailkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beantwortet werden. Eine eventuelle Pflicht, Sicherheitsschuhe zu tragen, ist aber unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Betrieb.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 24062
Auf der Seite des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wird das EU-einheitliche Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen zum herunterladen angeboten.Die Wirtschaftskammer Österreich bietet das EU-Formblatt zusätzlich in verschiedenen Sprachen an.Die EU-Bescheinigung ist in allen Mitgliedsstaaten gleich nummeriert, dennoch wird allgemein empf ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 8051
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um eine nichtgewerb ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Wenn es sich bei den Fahrzeugen um "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" handelt, unterliegen diese nicht dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Das Fahrzeug muss als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" im Fahrzeugschein eingetragen sein.In dem Fall muss vom Fahrpersonal keine Fahrerkarte verwendet werden - auch in den Fällen nicht, wenn das Fahrzeug der Fahrtenschreiberpflicht un ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. i) der VO (EG) 561/2006 sind Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden, von den EG-rechtlichen Bestimmungen ausgenommen.Die Fahrerkarte muss in diesem Fall nicht gesteckt werden. In das Kontrollgerät ist die Buchung " OUT " manuelleinzugeben.Für Reisebusse mit mehr als 17 Sitzen gibt es "keine Privatfa ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 20053
Grundsätzlich kann zu den in der Frage genannten Zeiten aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht folgendes gesagt werden:Sofern der Monteur selber fährt, handelt es sich in allen drei Fällen um Arbeitszeit i.S. des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG. Sofern der Monteur nicht selber fährt, handelt es sich nur dann um Arbeitszeit, wenn er während der Fahrt den Außendienst vor- oder nachbereitet, z.B. Aktenstudium, ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14684
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht üb ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
die Freistellungen nach Kapitel 1.1.3.6 ADR in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u.a. auf die Kennzeichnung mit einer Orangefarbenen Warntafel, ADR Schulung für den Fahrer/in, Schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056