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Wenn ich als Busfahrer ins Ausland fahre, muss meine Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage in der jeweiligen Landessprache geschrieben sein?
KomNet Dialog 8051
Stand: 20.06.2025
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Frage:
Wenn ich als Busfahrer ins Ausland fahre, muss meine Freibescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage in der jeweiligen Landessprache geschrieben sein oder in deutscher Schrift?
Antwort:
Auf der Seite des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wird das EU-einheitliche Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen zum herunterladen angeboten.
Die Wirtschaftskammer Österreich bietet das EU-Formblatt zusätzlich in verschiedenen Sprachen an.
Die EU-Bescheinigung ist in allen Mitgliedsstaaten gleich nummeriert, dennoch wird allgemein empfohlen, die Bescheinigung in der jeweiligen Amtssprache mitzuführen.