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Wenn ich als Busfahrer ins Ausland fahre, muss meine Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage in der jeweiligen Landessprache geschrieben sein?

KomNet Dialog 8051

Stand: 26.04.2011

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Wenn ich als Busfahrer ins Ausland fahre, muss meine Freibescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage in der jeweiligen Landessprache geschrieben sein oder in deutscher Schrift?

Antwort:

Die Kommission der EG hat ein elektronisches und druckfähiges Formblatt erstellt, das verwendet wird, wenn sich der Fahrer im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder der Fahrer ein anderes aus dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat.

Entsprechende Word-Vorlagen für ein EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen werden angeboten unter http://www.bag.bund.de/cln_010/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare_Hinweisblaetter/EU_Formblatt.html?nn=12930angeboten bzw. finden Sie in den Amtssprachen der EU unter: 
http://ec.europa.eu/transport/road/social_provisions/driving_time/form_attestation_activities_en.htm

Die EU-Bescheinigung ist in allen Mitgliedsstaaten gleich numeriert, dennoch wird allgemein empfohlen, die Bescheinigung in der jeweiligen Amtssprache mitzuführen.