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Darf unser Fahrer, der keinen Gefahrgutführerschein hat, 100 1-Liter-Dosen Aceton vom Lieferanten abholen?

KomNet Dialog 18912

Stand: 02.05.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (3.6) > Rechts- und Auslegungsfragen (3.)

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Frage:

Wir beziehen Aceton von einem Lieferanten in unserer Nähe. Die Abnahmemenge beträgt 100 Stück 1-Liter-Dosen. Darf unser Fahrer diese Dosen abholen? Unser Fahrer hat keinen Gefahrgutführerschein. Was muss er hierbei beachten? Wäre es evtl. sinnvoller, die Ware liefern zu lassen, da wir ansonsten keinerlei Gefahrgut transportieren?

Antwort:

In diesem Fall darf der Fahrer die Abnahmemenge von 100 St. 1 Liter Dosen UN1090 Aceton befördern, ohne die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR (Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften für die Ausbildung von Fahrzeugführern) zu besitzen.


Verpflichtend ist dagegen die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.

Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Diese Vorschrift gilt z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal, das die gefährlichen Güter beladene und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligten Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 sind.


Wichtig:

Beschäftigte müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 (Art der Unterweisung) unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.


Das ADR sowie weitere Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung auf der Straße können auf der Internetseite der BAM abgerufen werden.