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Ist es erlaubt, zwei Europaletten mit je ca. 1 m hoch gestapelten Kartons Ware auf einem Flurförderzeug zu transportieren?

KomNet Dialog 18459

Stand: 06.05.2017

Kategorie: Sicherer Transport > Innerbetrieblicher Transport > Flurförderzeuge, Gabelstapler

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Frage:

Standsicherheit von Europaletten mit Ware auf Flurförderzeugen. Ist es erlaubt, zwei Europaletten mit je ca. 1 m hoch gestapelten Kartons Ware auf einem Flurförderzeug (Stapler, Kommissioniergerät) zu transportieren? Die Sicht ist frei.

Antwort:

Der Transport von zwei Europaletten mit Ware auf einem Flurförderzeug ist nicht verboten, wenn die Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge (bisher BGV D 27) insbesondere § 11 "Beladung" eingehalten werden. Dort ist im Absatz 2 nachzulesen, dass Flurförderzeuge und ihre Anhänger so beladen werden müssen, dass die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.

Auf die DGUV Information 208-004 Gabelstapler, hier insbesondere Ziff. 6 weisen wir hin.

Paletten
Der Gabelstapler ist vornehmlich zum Transport von Paletten gedacht. Die Ladung muss auf der Palette gegen Auseinanderfallen und Verschieben so gesichert sein, dass sie bei Kurvenfahrt, beim Anfahren und Bremsen oder durch Erschütterungen beim Fahren nicht herabfallen kann. Hierfür gibt es vielfältige Methoden, z. B. Einschrumpfen mit Folie, Umschnürung mit Stahlbändern, Umreifen mit Zurrgurten u. dgl. Die Sicherung muss auf die Art der Last abgestimmt sein.