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Für den Unternehmer besteht keine generelle Verpflichtung, für betriebliche Ersthelfer eine Schutzimpfung anzubieten. Bei der zu leistenden "Ersten Hilfe" im Betrieb ist das Infektionsrisiko in der Regel nicht höher als bei der "Ersten Hilfe" in der Freizeit (z. B. bei einem Verkehrsunfall.)Im Einzelfall kann jedoch, aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung (z. B. bei besonders hohem ...
Stand: 24.11.2023
Dialog: 21979
Bei der Beantwortung der Frage muss man unterscheiden in arbeitsschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte.Arbeitsschutzrechtliche Aspekte: Eine auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführte Ausbildung als Ersthelfer ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes – ArbZG.Das ArbZG kennt den Begriff „Wochenende“ nicht. Nach dem ArbZG sind die Tage von Montag bis Samstag Werktage.Für Sonn ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
Gemäß § 4 Abs.5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Arbeitsstättenverordnung wird durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Wie aus Nr. 3.4 der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einr ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 21614
Ja, diese sind zwingend durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt bzw. Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42470
In der LASI-Veröffentlichung – LV 64 – „Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" ist hierzu unter der Nummer 2.1.7 folgendes nachzulesen: „Frage zu § 18 ASiG – Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für Einsatz von Ärzten in WeiterbildungIst in den Fällen, in denen Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin/ Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin eigenständig betriebsärztlich ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42743
Bei der Fortbildung der Ersten Hilfe empfehlen wir, sich an den für betriebliche Ersthelfer geltenden Grundsätzen zu orientieren. Diesbezügliche Hinweise sind der DGUV Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb unter Ziffer 6.6 Fortbildung zu entnehmen.Auszug:"(...) Die Erste-Hilfe Fortbildung fokussiert sich auf die Sicherung der in der Grundausbildung erworbenen Kompetenzen. Eine Reihe ...
Stand: 05.05.2021
Dialog: 13823
nach der Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung -JArbSchUV- und ist an Hand des in Anlage 1 der JArbSchUV aufgeführten Erhebungsbogens vorzunehmen. In erster Linie hat der Arzt den Gesundheits- und Entwicklungsstand sowie die körperliche Beschaffenheit des Jugendlichen zu beurteilen.Die Bescheinigung des Arztes für den Arbeitgeber enthält inhaltlich lediglich den Hinweis, dass eine entsprechende Untersuchung stattgefunden hat - siehe Anlage 4 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2222
Der Arzt bescheinigt mit der Krankschreibung die voraussichtliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit. Fühlt sich ein Arbeitnehmer vor dem vom Arzt genannten Termin gesund und arbeitsfähig, besteht grundsätzlich - auch versicherungsrechtlich - die Möglichkeit, dass ein Arbeitnehmer trotz einer vom Arzt bescheinigten voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit auf freiwilliger Basis die Arbeit wieder aufnimmt ...
Stand: 05.11.2023
Dialog: 26115
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist eine auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erlassene Rechtsverordnung.Die Vorschriften der ArbMedVV sind für den Arbeitgeber und den/die mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arzt/Ärztin rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass auch die unter § 7 ArbMedVV an den/die untersuchenden Arzt/Ärztin gestellten ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
Grundsätzlich unterliegt jeder Arzt (auch der Betriebsarzt und auch gegenüber dem Arbeitgeber) der ärztlichen Schweigepflicht. Nach § 203 Abs.1 StGB wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr derjenige Arzt bestraft, der unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt anvertraut ist. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich die Beurteilungskriterien mit, ob aufgrund ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 15365
Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt.In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird in § 6 Absatz 1 u. a. ausgeführt:"[...] Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."Weitergehend wird in § 6 Absatz 3 ausgeführt:"Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 22694
Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin zu beauftragen. Die Anforderungen an einen Arzt oder eine Ärztin zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind im § 7 der ArbMedVV geregelt. Danach muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43069
Grundsätzlich dürfen laut § 9 Druckluftverordnung (DruckLV) Personen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in Druckluft arbeiten. Diese Personen müssen vor der ersten Beschäftigung von einer behördlich ermächtigten Ärztin/ einem behördlich ermächtigten Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist jährlich zu wiederholen. Bei Erkrankungen (u.a. bei Drucklufterkrankungen, Erkältungen, anderen ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43885
Beschäftigte haben die Pflicht, sich zu Ersthelfern ausbilden zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 28 der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention".Von dieser Pflicht können Beschäftigte nur befreit werden, wenn persönliche Gründe entgegen stehen. Dies können z. B. sein:- körperliche Einschränkungen,- physische ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 4101
Die Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):„Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21389
Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 4 ff Biostoffverordnung - BioStoffV - hat der Arbeitgeber eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durchzuführen und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Umsetzung sicherzustellen. Das Regelwerk der Technik, berufsgenossens ...
Stand: 18.03.2018
Dialog: 18158
Die Unterschrift muss handschriftlich erfolgen. Die AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung führt unter Nr. 3 (5) aus:"(1) Die Vorsorgebescheinigung ist von dem Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV zu unterschreiben, der die Vorsorge durchgeführt hat. Neben dem Namen ist die Anschrift und die Qualifikation anzugeben."Der Zusatz "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher ohne ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 26370
In Bezug auf die "Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht" gibt die „Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ konkrete Handlungsempfehlungen.Danach wird unter Punkt 5.2 „Erstuntersuchungen“ Folgendes gefordert:"[…] Der Untersuchungsumfang liegt im Ermessen des ermächtigten Arztes ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 23369
die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Abbauprodukten im Blut oder Urin, das sog. „Biomonitoring“).Grundsätzlich liegen die Untersuchungsinhalte und deren Bewertung in der Verantwortung des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes/der Ärztin, er/sie hat deren Erfordernis zu prüfen. Der Arzt/die Ärztin klärt den Beschäftigten/die Beschäftigte zunächst über die Inhalte, den Zweck und evtl ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872