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Welche persönlichen Daten der Beschäftigten hat der Arbeitgeber dem Betriebsarzt für die Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung zu stellen?

KomNet Dialog 21389

Stand: 20.06.2014

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Sonstige Fragen (13.1.5)

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Frage:

In einem von mir betriebsärztlich betreuten Unternehmen hat die Personalleitung gewechselt. Ich habe mich wegen der Kontinuität meiner Arbeit an den neuen Personalleiter gewendet mit der Bitte um regelmäßige Zusendung von Personallisten, damit ich Eignungsuntersuchungen und Arbeitsmed. Vorsorge planen kann. Zum Inhalt habe ich erbeten (Zitat): "Diese muss enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Name des direkten Vorgesetzten, Abteilungskürzel (die meisten Beschäftigten kennen dieses leider nicht). Außerdem benötige ich Informationen über Neueintritte, Austritte, innerbetriebliche Versetzungen." Mit Hinweis auf Datenschutz sind mir solche Listen verweigert worden. Mit ist bekannt, dass der Unternehmer dem Betriebsarzt die Informationen, die dieser für seine Arbeit benötigt, zur Verfügung stellen muss - ich halte die von mir gewünschten Informationen für solche. Wie ist aus Ihrer Sicht die Rechtslage?

Antwort:

Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV:

Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren.“

Die Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 3.1 "Erforderliche Auskünfte/ Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" konkretisiert die Informationen, die der Arbeitgeber dem Arzt oder der Ärztin erteilen muss sowie die Kenntnisse, die sich der Arzt oder Ärztin verschaffen muss. Unter der Nr. 4 dieser AMR ist eine Beispieltabelle zu finden, welche personenbezogenen Daten ( Name, Vorname , Geburtsdatum etc. ) beinhaltet. Diese Angaben sind bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung relevant.

In Bezug auf den Datenschutz verweisen wir auf eine Stellungnahme von Herrn Ministerialrat Günter Schedler aus dem baden-württembergischen Innenministerium mit dem Thema "Datenschutz bei Einstellungs- und Vorsorgeuntersuchungen von Stellenbewerbern".