KomNet-Wissensdatenbank
Wer darf in Druckluft arbeiten?
KomNet Dialog 43885
Stand: 04.02.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Arbeiten unter Druckluft
Frage:
Wer darf in Druckluft arbeiten?
Antwort:
Grundsätzlich dürfen laut § 9 Druckluftverordnung (DruckLV) Personen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in Druckluft arbeiten. Diese Personen müssen vor der ersten Beschäftigung von einer behördlich ermächtigten Ärztin/ einem behördlich ermächtigten Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist jährlich zu wiederholen. Bei Erkrankungen (u.a. bei Drucklufterkrankungen, Erkältungen, anderen Krankheiten oder Unwohlsein) dürfen Beschäftigte erst beschäftigt werden, nachdem diese einer ermächtigten Ärztin/ einem ermächtigten Arzt vorgestellt wurden. (Lt. §§ 10 und 11 DruckLV) Generell gilt nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) (§ 11 Absatz 4) ein Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen in belastender Arbeitsumgebung, wozu auch Tätigkeiten in Druckluft gehören. Grundsätzlich sind die Beschäftigten vor Beginn der Beschäftigung hinsichtlich Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Abwendung von einer fachkundigen Person zu unterweisen/ belehren. (lt. § 20 DruckLV) Ermächtigte Ärztinnen/ Ärzte, die in Überdruck tätig werden, müssen ihre eigene Drucklufttauglichkeit nachweisen. (§ 12 DruckLV) Für Fach- und Sachkundige Personen, die im Überdruck arbeiten, gelten gesonderte Bestimmungen, die in § 18 DruckLV definiert sind.
Sollen Beschäftigte in Druckluft arbeiten, die über 50 Jahre alt sind, so ist dafür bei der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen: Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen) ein formloser Antrag zu stellen. Nähere Informationen können den jeweiligen Internetseiten der zuständigen Behörden entnommen werden.
Die Drucklufttauglichkeit von Beschäftigten muss von einer nach § 13 DruckLV ermächtigten Ärztin/ einem ermächtigten Arzt nachgewiesen werden. Eine Auflistung von entsprechenden Ärztinnen / Ärzten für Nordrhein-Westfalen befindet sich unter: https://www.lia.nrw.de/Antraege/DruckLV/DruckLV_Liste_erm_Aerzte/index.html