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KomNet-Wissensdatenbank

Kann eine arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung maschinell erstellt werden und auf die Unterschrift des Arztes verzichtet werden?

KomNet Dialog 26370

Stand: 12.02.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Sonstige Fragen betriebliches Arbeitsschutzsystem

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Frage:

Darf eine arbeitsmedizinische Vorsorgebescheinigung gem. ArbMedVV unter dem Arztstempel den Zusatz "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher ohne Unterschrift gültig“ enthalten bzw. wäre dies anstatt der auch in der AMR 6.3 mehrfach als erforderlich dargestellten Unterschrift des bescheinigenden Arztes rechtssicher anwendbar?

Antwort:

Die Unterschrift muss handschriftlich erfolgen. Die AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung führt unter Nr. 3 (5) aus:

"(1) Die Vorsorgebescheinigung ist von dem Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV zu unterschreiben, der die Vorsorge durchgeführt hat. Neben dem Namen ist die Anschrift und die Qualifikation anzugeben."

Der Zusatz "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher ohne Unterschrift gültig“ ersetzt nicht die eigenhändige Unterschrift des Arztes.


Auf die Informationen der BGW - "Was soll in der Vorsorgebescheinigung stehen" weisen wir hin.