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Sind Hepatitis-Impfungen für Ersthelfer Pflicht?

KomNet Dialog 21979

Stand: 24.11.2023

Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfangebote, Impfempfehlungen

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Frage:

Der Betriebsarzt bietet Hepatitis-Impfungen z.B. für Ersthelfer an. Ist dies verpflichtend vorgegeben für Einzelhandelsunternehmen, und ist dies Aufgabe des Betriebsarztes? Wer trägt die Kosten?

Antwort:

Für den Unternehmer besteht keine generelle Verpflichtung, für betriebliche Ersthelfer eine Schutzimpfung anzubieten. Bei der zu leistenden "Ersten Hilfe" im Betrieb ist das Infektionsrisiko in der Regel nicht höher als bei der "Ersten Hilfe" in der Freizeit (z. B. bei einem Verkehrsunfall.)


Im Einzelfall kann jedoch, aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung (z. B. bei besonders hohem Unfallgeschehen im Betrieb), eine Schutzimpfung durchaus empfehlenswert sein. In diesem Falle wäre eine arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - (Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1b) anzubieten, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat und die ein Impfangebot an den Beschäftigten beinhaltet.


Letztendlich ist also durch den Arbeitgeber in Unterstützung durch den Betriebsarzt eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, die das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge mit evtl. Impfung prüft.


Weitere Auskünfte zur Hepatitis-B-Impfung gibt ein Merkblatt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV: