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Kann ein Betrieb einen Beschäftigten gegen dessen Willen zum Ersthelfer ausbilden?

KomNet Dialog 4101

Stand: 23.02.2023

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter

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Frage:

Kann ein Betrieb einen Beschäftigten zur Ausbildung als Ersthelfer zwingen? Welche Ablehnungsgründe des Beschäftigten sind respektabel, falls eine Pflicht zur Ausbildung besteht?

Antwort:

Beschäftigte haben die Pflicht, sich zu Ersthelfern ausbilden zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 28 der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention".


Von dieser Pflicht können Beschäftigte nur befreit werden, wenn persönliche Gründe entgegen stehen. Dies können z. B. sein:

- Schwerbehinderung,

- physische oder psychische Behinderung,

- weitere Erkrankungen.


Ebenso empfiehlt es sich nicht, Personen zu bestellen, die nur kurzzeitig im Betrieb anwesend sind, wie Teilzeitkräfte oder Personen, die in Kürze aus dem Betrieb ausscheiden.