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Kann ein Betrieb einen Beschäftigten gegen dessen Willen zum Ersthelfer ausbilden?
KomNet Dialog 4101
Stand: 25.02.2025
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter
Frage:
Kann ein Betrieb einen Beschäftigten zur Ausbildung als Ersthelfer zwingen? Welche Ablehnungsgründe des Beschäftigten sind respektabel, falls eine Pflicht zur Ausbildung besteht?
Antwort:
Beschäftigte haben die Pflicht, sich zu Ersthelfern ausbilden zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes und § 28 der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention".
Von dieser Pflicht können Beschäftigte nur befreit werden, wenn persönliche Gründe entgegen stehen. Dies können z. B. sein:
- körperliche Einschränkungen,
- physische oder psychische Behinderung,
- weitere Erkrankungen.
Ebenso empfiehlt es sich nicht, Personen zu bestellen, die nur kurzzeitig im Betrieb anwesend sind, wie Teilzeitkräfte oder Personen, die in Kürze aus dem Betrieb ausscheiden.
Darüber hinaus sind arbeits-/vertragsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, zu denen KomNet jedoch keine Beratung anbietet. Hier sollten Angehörige der rechtsberatenden Berufe oder autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaft, Verband) direkt angesprochen werden