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wird auf § 14 (2) BetrSichV verwiesen, wonach Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen hat. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 BetrSichV - im Rahmen der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung - ermittelten Fristen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42735
Aus dem Bereich des Arbeitsschutzes ist für die alleinige Aufstellung der Dieseltankanlage weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erforderlich. Hinsichtlich der Prüfungen wird die Tankanlage als Arbeitsmittel eingestuft und die erforderlichen Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Arbeitgeber auf Grundlage ...
Stand: 23.02.2017
Dialog: 28641
Ein medizinisches Lasergerät, welches in einem Krankenhaus zum Einsatz kommen soll, unterliegt als Medizinprodukt der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).Medizinprodukte sind grundsätzlich auch Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Diesbezügliche Erläuterungen werden in den Leitlinien des LASI zur BetrSichV (LV 35) unter A 2.4 zu § 2 Abs. 1 ...
Stand: 22.02.2022
Dialog: 16476
oder Händler ermitteln zu lassen, scheidet daher vermutlich aus.Ob der angesprochene Schweißtisch im Betrieb verwendet werden darf, richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Auflageböcke, Schweißtische etc. sind Geräte im Sinne des § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Produkts gleich. Daraus folgt, dass für die Einfuhr gebrauchter Produkte in den Europäischen Wirtschaftsraum ebenfalls diese Verordnung anzuwenden ist.Für bereits im Unternehmen verwendete Produkte ist diese Verordnung nicht anzuwenden. Jedoch gilt für ihre Zurverfügungstellung und Verwendung als Arbeitsmittel § 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß Absatz 3 Sätze 1 und 2 darf ...
Stand: 17.08.2017
Dialog: 30037
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
Winkelschleifer gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (vgl. § 2 (1) BetrSichV). Diese regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln, welche durch Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden und gibt diesem in seinen Unternehmen für den Arbeitsschutz Verantwortlichen gleichzeitig auf, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit seiner ...
Stand: 16.07.2025
Dialog: 43692
Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise, Höhenunterschiede zwischen der Ladefläche der Container und der Rampe zu überbrücken, ist nicht zulässig. Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Nach § 55 (3) der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" dürfen ...
Stand: 22.09.2015
Dialog: 24812
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
Die Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln finden sich im § 10 BetrSichV. Zur Qualifikation der Personen, die Instandhaltungsarbeiten durchführen, wird unter § 10 Absatz 2 BetrSichV ausgeführt: "Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 43018
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Grundsätzlich können wir uns Ihrer Interpretation anschließen. Der Einzelfall ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.In die Gefährdungsbeurteilung sind gemäß § 3 BetrSichV "alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar vonden Arbeitsmitteln selbst,der Arbeitsumgebung undden Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" ist unter der Nummer 3.4.3 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Gemäß Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV hat der Arbeitgeber, der eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV zur Verfügung stellt, dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 43178
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 26289
, dass der Fremdbetrieb seine Gefährdungsbeurteilung vorlegt.In den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung - LV 35, wird auch unter A 4.1 zu der Frage:"Hat ein Arbeitgeber nach BetrSichV bei der Auswahl und Ausrüstung von Arbeitsmitteln auch Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern anderer Unternehmen (insbesondere für Wartung-/Servicefirmen) zu ergreifen?" folgende Antwort ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 7275
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sind grundsätzlich die Vorgaben der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) zu beachten.Im Rahmen der vorgeschriebenen Ermittlung von Gefährdungen sind unter anderem die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Nach § 3 Abs. 4 Satz 4 BetrSichV kann der Arbeitgeber ...
Stand: 24.08.2022
Dialog: 43283
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850
wird auf den Umgang mit Arbeitsmitteln in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eingegangen. Nach § 12 der BetrSichV müssen Beschäftigte, bevor sie ein Arbeitsmittel erstmalig verwenden, unterwiesen werden. Die Verordnung gibt unter § 2 (1) die folgende Definition für Arbeitsmittel:Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden... Da Küchenmaschinen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25918
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v.g. Komponenten ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 15886