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Wie ist die Regelung zur Prüfung bei Elektrogeräten, die vom Arbeitgeber für die Verwendung im Home-Office gestellt werden?

KomNet Dialog 43673

Stand: 15.05.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfpflichtige Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Seit der Corona Pandemie arbeiten bei uns die Mitarbeiter im Home-Office. Viele der Mitarbeiter werden nach dem Auslaufen der Home-Office-Pflicht auch weiterhin von Zuhause aus arbeiten. Bildschirme und Laptops, die die Mitarbeiter im Home-Office verwenden, sind Eigentum der Firma. Die Elektroprüfung der Bildschirme nach DGUV V3 ist demnächst fällig. Da die meisten Mitarbeiter eine weite Anfahart haben und größtenteils mit der Bahn anreisen, ist eine Prüfung der Bildschirme derzeit schwierig. Wie ist die Regeleung bei Elektrogeräten, die vom Arbeitgeber für die Verwendung im Home-Office gestellt werden? Wer ist für die Prüfung der Geräte verantwortlich?

Antwort:

Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung).

Nach § 5 BetrSichV darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind und die keine Mängel aufweisen, die die sichere Verwendung beeinträchtigen.

Ein eventuell erhöhter Aufwand für an Telearbeitsplätzen oder bei der mobilen Arbeit (Home-Office) verwendeten Arbeitsmittel entbindet ihn nicht von seinen arbeitsschutzrechtlichen Arbeitgeberpflichten.