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Welche Forderungen bestehen, wenn in einem Krankenhaus ein medizinisches Lasergerät angeschafft werden soll?

KomNet Dialog 16476

Stand: 22.02.2022

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Laser

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Frage:

Welche Forderungen bestehen, wenn in einem Krankenhaus ein medizinisches Lasergerät angeschafft wird? Welche Anforderungen geleten im Hinblick auf Laserschutzbeauftragten, Unterweisungen usw. ?

Antwort:

Ein medizinisches Lasergerät, welches in einem Krankenhaus zum Einsatz kommen soll, unterliegt als Medizinprodukt der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).


Medizinprodukte sind grundsätzlich auch Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Diesbezügliche Erläuterungen werden in den Leitlinien des LASI zur BetrSichV (LV 35) unter A 2.4 zu § 2 Abs. 1 „Medizinprodukte“ gegeben.


Als relevante Rechtsvorschrift zum Schutze des Personals beim Umgang mit Lasern ist jedoch die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung" (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) zu nennen. Die OStrV sieht umfassende Arbeitgeberpflichten, u.a. Bestellung eines Laserschutzbeauftragten vor. 

Auf die entsprechenden Informationen unter des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) weisen wir hin.


Zur Bewertung des Sachverhaltes kann auch die DGUV-Vorschrift 12 "Laserstrahlung" (einschl. Durchführungsanweisung) sowie die Informationen der BG ETEM zur Laserstrahlung herangezogen werden.