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Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Leitern und Tritte sind jetzt der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen.Dort heißt es in der Vorbemerkung: Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind. Ebenso wird in der TRBS 2121 Teil ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
Bei einem Schubmaststapler / Quersitzstapler handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" anzuwenden. hier ist unter anderem folgendes nachzulesen:"1.3 Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 09.02.2024
Dialog: 29222
Schlauchleitungen können sowohl Arbeitsmittel als auch überwachungspflichtiges Anlagenteil nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) sein. Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind vom Betreiber bzw. Arbeitgeber einzuhalten und die eingesetzte Schlauchleitung ist im Rahmen ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 42864
Bei einem dienstlich genutzten PKW handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die unter Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung genannten "Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 11496
Flurförderzeuge sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV. Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte einen Gabelstapler fahren lässt, muss daher die Anforderungen der BetrSichV und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" beachten.Grundsätzlich bleibt die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten, unterwiesenen ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen ist mit einer besonderen Gefährdung verbunden. Der Arbeitgeber hat dort nur besonders beauftragte Beschäftigte einzusetzen. Wie die Beauftragung zu erfolgen hat, ist in der Betriebssicherheitsverordnung nicht festgelegt. In den §§ 14, 15 und 16 BetrSichV und in den Anhängen 2 und 3 der BetrSichV sind für bestimmte Arbeitsmittel Prüfungen durch eine befähigte ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
In § 6 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird gefordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel ist der Anhang 1 der BetrSichV zu beachten.Das Führen von Hubarbeitsbühnen ist in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der DGUV Regel 100 ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13153
Gemäß § 12 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" hat der Arbeitgeber ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen, bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden. Die Verwendung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 03.11.2015
Dialog: 25186
aus einem Land außerhalb der EU importiert, steht dies dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich. Der Arbeitgeber muss gemäß § 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen und dem Stand ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
dieser Verordnung übereinstimmt.Wer eine Maschine oder ein Sicherheitsbauteil vorsätzlich oder fahrlässig ohne EG-Konformitätserklärung oder CE-Kennzeichnung in den Verkehr bringt, handelt ordnungswidrig (§ 8 9. ProdSV)Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden [§ 39 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)].Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 5364
Bei der Schrankanlage handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 4 Absatz 1 dürfen Arbeitsmittel erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber 1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, 2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4996
Bei dem Schaltschrank handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV. Gleichzeitig fällt der Schaltschrank unter die Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und zu treffende Schutzmaßnahmen unter Beachtung der Bestimmungen ...
Stand: 03.09.2014
Dialog: 11794
eine Gesamtheit von Maschinen.“Wird nun auch die Frage des sicherheitstechnischen Zusammenhangs positiv beantwortet, handelt es sich um eine Gesamtanlage.Gemäß § 5 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber „nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
Eine Tonerkartusche, die von einem Arbeitnehmer bei der Arbeit benutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs.1). Insbesondere neue Tonerkatuschen enthalten elektronische Bauelemente, so dass die Katusche z. B. über den Füllstand der Katusche mit dem Drucker "kommunizieren" kann. Aus diesem Grund ist bei diesen Katuschen davon auszugehen, dass das Gesetz ...
Stand: 17.09.2018
Dialog: 24783
Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer d ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42390
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
– Sicherheit – Prüfungen; Deutsche Fassung EN 280:2013, auch hierin findet sich keine Anforderung, dass zwingend Zweihandsteuerungen für Hubarbeitsbühnen einzusetzen sind.Der Arbeitgeber muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Hierbei müssen die Arbeitsumgebung und das Arbeitsmittel betrachtet ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
Bezüglich Ihrer Frage gibt es zwei Problemstellungen:Gewerblicher "Verleih" von Arbeitsmitteln (hier Hubarbeitsbühne)Nutzung von Arbeitsmitteln durch Fremdfirmen auf eigenem Werksgelände (Werkvertrag)Verleih:Ein gewerblicher "Verleiher" von Arbeitsmittel muss den "Entleiher" im Rahmen der Übergabe in die sichere Handhabung des Arbeitsmittels "einweisen" und entsprechende Informationen (z. B ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 18845
Wir teilen Ihre Auffassung, dass ein Kranstuhl fest zu verbauen ist.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 3 Absatz 2 gilt folgendes ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
Für alle Arbeitsmittel, also auch für gebrauchte, die nach einem Verkauf erneut bereitgestellt werden, müssen in jedem Fall die Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - erfüllt sein. Hierfür ist dann der (neue) Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber ist auch verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, die daraus resultierender ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 8683