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Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
- und Gesundheitsschutzplanes sowie- die Bestellung eines oder mehrerer KoordinatorenDiese Verantwortung kann er auf einen „beauftragten Dritten“ delegieren. Das bedeutet, der „beauftragten Dritte“ (nicht der SiGeKo) übernimmt in Vertretung des Bauherrn die Aufgabe, für eine Umsetzung der genannten Anforderungen zu sorgen. Für die Umsetzung ist ihm die entsprechende Weisungsbefugnis zu übertragen.In der Regel ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
In § 3 der Baustellenverordnung - BauStellV - ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen. § 3 Abs. 1a) BauStellV ist zu entnehmen, dass der Bauherr oder sein beauftragter "Dritter" durch die Beauftragung geeigneter weiterer Koordinatoren nicht von ihrer ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
Erfüllt ein Bauvorhaben die Kriterien des § 2 Absatz 2 der Baustellenverordnung (BaustellV), muss spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Vorankündigung - an die nach Landesrecht zuständige Arbeitsschutzbehörde - übermittelt werden.Für das Erstellen und Unterschreiben, sowie die Übermittlung trägt der Bauherr bzw. ein von ihm gemäß § 4 BaustellV „beauftragter Dritter ...
Stand: 27.08.2025
Dialog: 43494
In § 3 der Baustellenverordnung (BauStellV) ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen.Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
der "Koordinierung" eingeführt: (1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen. (1a) Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
der Wirksamkeit der Beauftragung sollte diese schriftlich erfolgen. Der beauftragte Dritte nimmt dann die Bauherren-Aufgaben aus der Baustellenverordnung wahr, als sei er selbst der Bauherr. Der verantwortliche Dritte muss aufgrund dieser Übertragung wie der Bauherr selbst handeln und entscheiden können (siehe RAB 10 Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)).Siehe ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
nach § 4 BaustellV beauftragter Dritter als Verantwortlicher für die rechtzeitige Übermittlung der Vorankündigung genannt. Die RAB 10 gibt in Anlage A auch ein Muster für eine Vorankündigung vor. Dort wird die Unterschrift des Bauherrn bzw. verantwortlichen Dritten eingefordert.Grundsätzlich unterliegt die Vorankündigung aber keinem Formerfordernis. Auch ist in der BaustellV nicht explizit ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
Maßnahmen nicht weitergehende Befugnisse übertragen wurden, dem Bauherrn bzw. beauftragten Dritten mitzuteilen."Wenn also der Vertrag über die Bestellung zum Koordinator keine Weisungsbefugnis überträgt, können Sie als Koordinator gar nicht mehr unternehmen, als den Bauherrn schriftlich über den Sachverhalt zu informieren. Mit dieser Maßnahme haben Sie sich rechtlich hinreichend abgesichert. ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 5362
Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Betriebsorganisation Arbeitgeberpflichten auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG auf Dritte übertragen. Grundsätzliche Informationen zu der Thematik sind der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (Kapitel 2.12; http://publikationen.dguv.de) zu entnehmen. Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber/Unternehmer denjenigen, der Arbeitgeberpflichten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
Schutzziel des Sprengstoffrechts ist der Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgütern.Im Sprengstoffrecht sind 3 Personengruppen zu betrachten: Verantwortliche, Beschäftigte und Dritte. Dritte sind Nachbarn, Anwohner, die Bevölkerung, die z. B. vor Auswirkungen eines Feuerwerkes oder einer Sprengung zu schützen sind.Zu schützende Sachgüter sind ortsfeste ...
Stand: 09.05.2023
Dialog: 22106
entweder der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter mit Eigenverantwortung erfüllen. Hinweis:Wer in fremden kerntechnischen Anlagen, Anlagen i. S. des § 9a Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 des Atomgesetzes (AtG), Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder Einrichtungen, wie z. B. der stillgelegte Kontrollbereich eines Kernkraftwerks, Personen beschäftigt, die unter seiner Aufsicht stehen ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18626
Welche Lehrkraft in Schulen zur/zum Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden soll, liegt in der Verantwortung der/des jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen bzw. Strahlenschutzbevollmächtigen. In der Regel handelt es sich hierbei um Lehrkräfte der Fachrichtungen Physik, Chemie oder verwandter Fachrichtungen.Wird an Schulen im Unterricht mit radioaktiven Stoffen umgegangen oder werden Röntgene ...
Stand: 18.09.2019
Dialog: 719
grundsätzliche Unterweisungspflichten des Koordinators herleiten.In der Regel werden zwischen dem Bauherrn und dem Koordinator oder dem sog. beauftragten Dritten und dem Koordinator vertragliche Vereinbarungen geschlossen, die den Koordinationsaufwand bzw. den Koordinationsrhythmus definieren. Sollte hierbei auch die Unterweisung von Firmen vereinbart worden sein, ist dies lediglich eine privatrechtliche ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht erforderlich für die Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Elternzeit nicht verweigern. Sie müssen ihm aber rechtzeitig (d.h. spätestens 7 Wochen vorher mitteilen) dass Sie in Elternzeit gehen möchten. Elternzeit im Zeitr ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 6172
In der Gefährdungsbeurteilung sind alle Tätigkeiten zu erfassen. Dazu gehören auch Ladetätigkeiten auf der Straße. Das dabei Gefahrenmomente durch und für Dritte entstehen können ist zwangsläufig und muss demzufolge auch berücksichtigt werden. Informationen dazu gibt Ihnen z.B. die BG Transport und Verkehrswirtschaft (www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/brancheninfos ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 13200
Bestellung eines Beauftragten erfolgen muss, wenn dieser den Standort wechselt, ist vom Einzelfall abhängig. Da eine Beauftragung aber immer so konkret wie möglich sein sollte, wird sie in der Regel auch auf einen Standort bezogen sein. Somit sollte bei einem Standortwechsel des Beauftragten auch die Beauftragung erneuert werden. ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42427