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-Sinne-Prinzip mindestens für zwei der drei Sinne "Hören, Sehen, Tasten" zugänglich sein (z. B. gleichzeitige optische und akustische Alarmierung)."Unter der Nummer 4 Absatz 3 ist noch nachzulesen, dass zum Ausgleich einer nicht mehr ausreichend vorhandenen Sinnesfähigkeit (insbesondere Sehen oder Hören) das Zwei-Sinne-Prinzip zu berücksichtigen ist.Weitere Vorgaben für eine Alarmüberwachung ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
der Aufgabe. Dazu zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen (z. B. bei dem Unfallversicherungsträger).Auch wenn nicht ausdrücklich in § 13 Abs. 2 ArbSchG gefordert, normiert § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, dass der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
und der Betriebsanweisung nachweislich zu unterweisen. (§ 12 Abs. 1 BetrSichV)Weitere Informationen zu Technischen Arbeitsmitteln und der Betriebssicherheitsverordnung werden z. B. vom Amt für Arbeitsschutz in Hamburg angeboten. ...
Stand: 12.08.2023
Dialog: 43815
und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, wie z. B. die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", die DGUV Information 203-070 "Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen", die DGUV Information 203-071 Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
der FHAB mit abgesenkter Arbeitsbühne ist die kürzest mögliche Verbindung zwischen Anschlagpunkt und der vorderen (sternalen) Auffangöse des Auffanggurtes zu wählen.3. Die Ausrüstungen müssen so befestigt sein, dass eine maximal einstellbare Länge zwischen Anschlagpunkt und Auffangösen am Auffanggurt von 1,80 m nicht überschritten werden kann. Dies gewährleistet z. B. ein Höhensicherungsgerät ...
Stand: 06.04.2023
Dialog: 43033
bzw. novelliert wie z. B. die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsstättenverordnung usw., mit denen er die Eigenverantwortung der Arbeitgeber stärker in den Vordergrund stellt. Der Weg des Gesetzgebers führt fort vom hohen Regelungsbedarf der siebziger und achtziger Jahre zu mehr Entscheidungsspielräumen an Stelle von straffen Vorgaben. Diese Öffnungsmöglichkeit ...
Stand: 24.06.2015
Dialog: 24134
Hilfestellungen der TRBA 213 "Abfallsammlung": Schutzmaßnahmen angepasst übernommen werden. Nachfolgend einige Auszüge:"5.4 Arbeitsplätze im Bereich der Schüttung(1) Die Beladung und Verdichtung des Abfalls im Aufbau soll möglichst staubarm erfolgen. Dieser Anforderung genügen z. B. Aufbauten mit Pressplattenverdichtung [6].(2) Zur Minimierung der Exposition von Beschäftigten während des Lade ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
eine Flammensperre (Deflagrations- und/oder Detonations-Rohrsicherrung z. B.). Sie stellt vielmehr ein "Gerät" im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie 2014/34/EU dar. Diese "Geräte" werden wie folgt legaldefiniert:„Geräte“: Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder orts bewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungs teile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27574
bestehen, wie z. B. nach § 1 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hiernach gelten die Abschnitte 3 bis 6 für Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse ausgesetzt sein können. Sie gelten auch, wenn die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen aufgrund von Tätigkeiten im Sinne von § 2 Absatz 5 gefährdet ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30842
7.5.7.1 noch folgendes nachlesen: 7-9.1 Bei der Ladungssicherung sogenannter weicher Verpackungen (z. B. Säcke, Fässer aus Kunststoff) sind Verformungen zu akzeptieren, die für die jeweilige Verpackung unschädlich sind und zu keinem Gefahrgutaustritt führen. 7-9.2 Die Regelung in Unterabschnitt 7.5.7.1 letzter Satz ADR, dass dieser Unterabschnitt als erfüllt gilt, wenn die Ladung gemäß der Norm EN 12195 ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
kann sie als Anleitung genutzt werden, sofern sie mit den anzuwendenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in Einklang steht. [...] Die Mustererklärung im Beschluss Nr. 768/2008/EG enthält folgende Angaben:[...]5. alle Harmonisierungsrechtsvorschriften, mit denen Konformität hergestellt wurde unter präziser, vollständiger und eindeutiger Angabe der Referenznormen oder anderer normativer Dokumente (z. B ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 27346
Ihr Betriebsarzt/Ihre Betriebsärztin. Ob eine berufsbedingte Infektionsgefährdung für die Mitarbeiter vorliegt, kann nur in Kenntnis der jeweiligen Tätigkeiten und Arbeitsplätze beurteilt werden und ist u. a. davon abhängig, ob z. B. ein Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe, insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
im Mund ansammeln zu können, dass ein Teil davon in die Atemwege eindringen kann, wäre es notwendig, eine größere Menge des Aerosols, z. B. durch einen vom Behälter abgegebenen Strahl, mit dem Mund aufzunehmen, was bei Einhaltung der zur Verwendung von Aerosolen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eher unwahrscheinlich ist.Gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zur Informationsermittlung ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 27790
die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen (§ 11 Abs. 2 FeV).Fahrten der Einsatzfahrzeuge dienen nicht der (gewerbsmäßigen) Personenbeförderung bzw. Fahrgastbeförderung. Daher gelten die Regelungen zu Prüfungen (z. B. Sehtest, Wahrnehmungstest, Reaktionstest usw.), die zum Erneuern des Personenbeförderungsscheins erforderlich sind, für Führerinnen und Führer von Einsatzfahrzeugen nicht.Die ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
Gestaltung sind durch die individuellen Erfordernisse der Beschäftigten mit Behinderungen bestimmt. Hierbei sind technische Maßnahmen vorrangig durchzuführen. (2) Ist das Vorliegen der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz nicht offensichtlich, kann der Arbeitgeber Informationen über zu berücksichtigende Behinderungen von Beschäftigten z. B. - direkt ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 44038
ist damit auch in Fällen von BYOD im Rahmen der Vorschriften der Verordnung für den sicheren Gebrauch der eigenen Endgeräte verantwortlich.“Als Empfehlung wie mobile Arbeit als Absprache zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten z. B. zu den verwendeten Arbeitsmitteln sicher gestaltet werden kann, wird auf den „Check–up Homeoffice“ des IAG verwiesen. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesonderea) Hygienevorschriften,b) Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer Exposition zu ergreifen sind,c ...
Stand: 30.03.2018
Dialog: 15921
"Spezielle Schutzkleidung (Warnkleidung und Zubehör)" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS). Änderungsvermerk: Gegenüber DIN EN 471:2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aufgrund der Übernahme als Internationale Norm angepasst; b) Abschnitt 4.2 "Spezifische Anforderungen an die Ausführung" vollständig überarbeitet; c) Reflexionsstufen ...
Stand: 07.06.2016
Dialog: 4917
dieser Verordnungen angewendet werden. Fazit: Eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitseinsätze von Beschäftigten, die vorübergehend ins Ausland entsendet wurden, muss durchgeführt werden. Dies ergibt sich einerseits aus den möglicherweise entsprechenden Vorschriften des Gastgeberlandes, welche wiederum auf europäischen oder internationalen Richtlinien fußen (z. B. EG-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG; Siehe ...
Stand: 14.06.2017
Dialog: 6041
von Arbeitsplätzen sind in den Anhängen 1 und 2 dargestellt. (2) Bei der Bemessung der Grundfläche der Arbeitsräume sind entsprechend der Anzahl der Arbeitsplätze und der Tätigkeit zusätzlich zu den erforderlichen Flächen nach Absatz 1 die Einhaltung des Mindestluftraums nach Punkt 7 sowie gegebenenfalls weitere Anforderungen, z. B. an die Luftqualität (siehe ASR A3.6 „Lüftung“) oder an die Akustik ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528