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Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Schweißrauch verpflichtend? Ab 1,25 mg/m³ (AGW-Wert für A-Staub) oder ab 3 mg /m³?

KomNet Dialog 43229

Stand: 21.10.2020

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Sonstige Fragen (13.1.5)

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Frage:

Ich habe eine Frage zum Grenzwert bei Schweißrauchen in Bezug auf die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Laut TRGS 402 ist der AGW für Schweißrauch bei 1,25 mg/m^3, zwar wurde die ArbmedVV 2019 geändert, jedoch nicht der AGW für Schweißrauche, der hier immer noch bei 3 mg/m^3 liegt. Wenn ich jetzt eine Aussage treffen möchte, ob eine Angebotsvorsorge durchgeführt werden soll, sind die 1,25 mg ausschlaggebend?

Antwort:

Die Antwort mit Erläuterung findet sich unter Nr. 1.55 und 1.56 in den Fragen und Antworten (FAQ) zur Arbeitsmedizinischen Prävention des Ausschusses für Arbeitsmedizin (Stand Juni 2019).


1.55. Was bedeutet „Luftkonzentration von 3 mg/m³ Schweißrauch" im Vorsorgeanlass „Schweißen und Trennen von Metallen"?

Wird beim Schweißen und Trennen von Metallen die Luftkonzentration von 3 mg/m3 Schweißrauch überschritten, muss arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst werden (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b ArbMedVV); wird sie eingehalten, muss arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden (Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f ArbMedVV).

Beim Schweißen und Trennen von Metallen kommt es zu einer komplexen Exposition gegenüber Gasen und Partikeln. Die partikuläre Exposition (Schweißrauche) beinhaltet weit überwiegend alveolengängigen Staub (A-Staub) und Ultrafeinstaub. Die Luftkonzentration von 3 mg/m3 Schweißrauch im Vorsorgeanlass bezieht sich auf den gemessenen Schweißrauch, der in der Regel als Gesamtstaub erfasst wird. Aufgrund seiner Eigenschaften wird er vollständig als A-Staub gewertet.


1.56. Warum wird beim Vorsorgeanlass „Schweißen und Trennen von Metallen" der Wert nicht von 3 mg/m³ auf 1,25 mg/m³ (AGW für A-Staub) gesenkt?

Die partikuläre Exposition (Schweißrauche) beinhaltet weit überwiegend alveolengängigen Staub (A-Staub) und Ultrafeinstaub. Beim Vorsorgeanlass „Schweißen und Trennen von Metallen" wird auf eine Luftkonzentration von 3 mg/m3 Schweißrauch abgestellt (siehe FAQ Nummer 1.55). Der AGW für A-Staub als Auslöseschwelle für eine Vorsorge gemäß Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a ArbMedVV liegt aber weit darunter (1,25 mg/m3).

Schweißer sind mehreren Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt, u.a. A-Staub und Eisenpartikeln. Eine vermehrte Beladung der Lunge mit A-Staub kann eine chronische Bronchitis verursachen. Eine vermehrte Beladung der Lunge mit Eisenpartikeln kann eine Siderofibrose herbeiführen.

Die Zielrichtungen der Vorsorge beim Schweißen und Trennen von Metallen bzw. bei Exposition gegenüber A-Staub sind demzufolge unterschiedlich. Beim Schweißen und Trennen von Metallen geht es primär um die Verhütung bzw. Früherkennung einer Siderofibrose. Ziel der Vorsorge bei Exposition gegenüber A-Staub ist hingegen die Verhütung bzw. Früherkennung einer chronischen Bronchitis.

Die Wirkung inerter granulärer Stäube hängt von deren Dichte ab. Je geringer die Dichte und – bezogen auf die Masse – je höher das Volumen, desto größer ist die Wirkung (Volumenbeladung von Makrophagen). Der AGW für A-Staub ist dichtebasiert und liegt aktuell bei 1,25 mg/m3. Dieser Wert entspricht dichtebezogen 3 mg/m3 Schweißrauch.

Eine Absenkung der Auslöseschwelle aufgrund der spezifischen Wirkung einer eisenhaltigen Mischstaubexposition (Siderofibrose) von 3 mg/m3 Schweißrauche ist nicht begründbar.

Eine Angleichung oder Absenkung der unterschiedlichen Werte ist deshalb nicht erforderlich.