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verfügen, ist möglich, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber sich verpflichtet, die Fachkraft in einer festzulegenden Frist entsprechend fortbilden zu lassen (§ 18 ASiG).Die Ausnahmegenehmigung kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde beantragen. In Nordrhein-Westfalen ist für die Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Absatz 2 ASiG ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 43905
aus (beruflich, nicht freiwillig), somit ist für den Zutritt des Betreuungspersonal in die jeweiligen Strahlenschutzbereiche eine Ausnahmegenehmigung gem. § 55 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV bei der zuständigen Aufsichtsbehörde notwendig. Mit dieser Ausnahmegenehmigung gelten dann auch die Grenzwerte für beruflich exponierte Personen gem. § 78 Abs. 1 und 2 StrlSchG. ...
Stand: 04.10.2024
Dialog: 19887
In der LASI-Veröffentlichung – LV 64 – „Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" ist hierzu unter der Nummer 2.1.7 folgendes nachzulesen: „Frage zu § 18 ASiG – Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für Einsatz von Ärzten in WeiterbildungIst in den Fällen, in denen Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin/ Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin eigenständig betriebsärztlich ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42743
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führ ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
Wenn die Mitwirkung von Kindern bei Karnevalsveranstaltungen ein Ausfluss des Brauchtums ist, bedarf es keiner Bewilligung. In anderen Fällen kann eine Ausnahme von der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen) bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegen. ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 706
Sie sind als Kranführer dafür verantwortlich, dass der Kran nicht über die jeweils höchstzulässige Belastung hinaus betrieben wird. Sie dürfen sicherheitswidrige Weisungen Ihres Arbeitgebers nicht befolgen. Sie, möglicherweise aber nicht Ihr Arbeitgeber, haben sich für das Führen eines Kranes qualifiziert.Eine Überlast darf nur angehoben werden, wenn der Hersteller des Kranes schriftlich ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
In § 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird gefordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel ist der Anhang 1 zu beachten.Für Krane wird diese Forderung in der DGUV Vorschrift 52 "Krane" konkretisiert. In den §§ 1 ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 21470
Krane dürfen nicht nur über Funkfernsteuerung betrieben weren. Krane müssen grundsätzlich einen abschließbaren Kranhauptschalter haben, über den die gesamte Maschine spannungsfrei geschaltet und gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert werden kann. Gemäß EN 13557 (Krane - Stellteile und Steuerstände) sind kabellose Steuerungen zulässig. Die zusätzlichen Anforderungen für kabellose ...
Stand: 28.10.2015
Dialog: 25130
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
Eine Helmtragepflicht besteht nicht.Das Bedienungspersonal des Abschleppwagens darf die schwebende Last mit dem Kran weder über sich selbst noch über andere Personen transportieren. Mit einer ortsgebundenen Steuerung ist zumindestens der Eigenschutz des Bedienungspersonals sichergestellt, weil entsprechende Bewegungseinschränkungen in das Abschleppfahrzeug eingebaut sind. Bei einer Funk ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 3552
Die Anforderungen an den Betrieb von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Die Forderung nach einem "Prüfbuch" finden Sie in § 27 der DGUV Vorschrift 52. Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 25 und 26 in ein Prüfbuch eingetragen werden.(2 ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
Krane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
Nach § 14 Abs. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist die Beschäftigung Jugendlicher bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) bis 23:00 Uhr erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach nicht notwendig.Auf die Informationen zur Kinderarbeit im Medien- und Kulturbereich (Definitionen Kind/Jugendlicher/Vollzeitschulpflicht) unter https://www.mags.nrw ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 8598
zum Heben von Lasten genannt. Eine schriftliche Beauftragung fordert die BetrSichV nicht.Laut § 29 der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ muss ein Kranführer beauftragt werden. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss diese Beauftragung schriftlich erfolgen. Der Unternehmer darf als Kranführer nur beauftragen, wer1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,2. körperlich und geistig geeignet ist,3. im Führen ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
Funkfernsteuerungen von Kranen können im Freien erfahrungsgemäß Reichweiten bis zu 400 m haben, in Gebäuden ist dies von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Technische Anforderungen an Reichweiten sind uns nicht bekannt.Um eine Gefährdung durch eine Fehlbedienung wegen Verwechslung auszuschließen, gibt es technisch die Möglichkeit, von einer Funkübertragung auf eine Infrarotfernsteuerung ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 24212
Bei der Beantwortung der Frage wird von folgender Voraussetzung ausgegangen:Der Kran besteht aus einer Säule, die an der maschinellen Einrichtung angebracht wird. Am oberen Ende dieser Säule befindet sich ein Ausleger, der von Hand geschwenkt wird. Der Ausleger dient gleichzeitig als Führungsschiene für die Laufkatze. Die einzige kraftbetätigte Bewegung besteht in dem Heben und Senken ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt werden ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24112
für Arbeitssicherheit entsprechend fortbilden zu lassen.Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 18 ASiG haben die Länder in ihren Zuständigkeitsregelungen ausnahmslos die Behörden bestimmt, die auch befugt sind, Anordnungen nach § 12 ASiG zu erlassen. Dies sind i.d.R. die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen sowie die Bergämter.In Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11971
In der Durchführungsanweisung zu § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" steht:"Wird öffentlicher Verkehrsraum benutzt, gelten hierfür zusätzlich die Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt sowohl für die Ausrüstung des Flurförderzeuges, als auch für die Fahrerlaubnis des Fahrers. Zulassungen oder Ausnahmegenehmigungen erteilen die nach Landesrecht zuständigen ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42292