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Ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, wenn Jugendliche an einem öffentlichen Model-Casting bzw. Dancecontest bei einem Stadtfest bis 23.00 Uhr teilnehmen?
KomNet Dialog 8598
Stand: 20.05.2019
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
Frage:
Ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 14 JArbSchG erforderlich, wenn Jugendliche, die die Vollschulzeitpflicht beendet haben, an einem öffentlichen Model-Casting bzw. Dancecontest bei einem Stadtfest an einem Freitag von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr teilnehmen?
Antwort:
Nach § 14 Abs. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist die Beschäftigung Jugendlicher bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) bis 23:00 Uhr erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach nicht notwendig.
Auf die Informationen zur Kinderarbeit im Medien- und Kulturbereich (Definitionen Kind/Jugendlicher/Vollzeitschulpflicht) unter https://www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz weisen wir hin.