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Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761
erstellen.Jedoch muss der Verwalter oder Hausmeister, wenn dieser Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteiluung erstellen, in der dann der Aufzug mit seinen möglichen Gefährdungen zu beurteilen ist.Auf das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG; insbes. § 4) weisen wir hin. ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 44016
An einem Personen- und Lastenaufzug ist es möglich eine Ausstiegsklappe an der Fahrkorbdecke mit einer Vorrichtung zum Aufhalten zu versehen, wenn - sichergestellt ist, dass durch die Vorrichtung Personen nicht gefährdet werden können (eine Gefährdung könnte sich beispielsweise durch Hineinfallen in die durch die aufgehaltene Ausstiegsklappe entstandene Deckenöffnung ergeben) und - die sonstigen a ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 13822
Die Aufstellung eines Steuerungs- und Antriebsaggregates in einem Raum der jedermann zugänglich ist kann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass alle Bedienelemente nicht für jedermann zugänglich sind. (nur für Fachpersonal, abgeschlossenes Gehäuse). Weiterhin muss jederzeit der freie Zugang zum Steuerungs- und Antriebsaggregat für Fachpersonal gewährleistet sein. Außerdem muss sichergestellt sein ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 7065
Eine entsprechende Regelung mit Vermutungswirkung findet sich jetzt unter Nr. 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Absatz 8, Nr. 10 der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen":"Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so kurz wie möglich sein (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten als ausreichend.). Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
ist ein Arbeitsplatz und keine Aufstiegshilfe, kein Aufzug und kein Kran!" (Kapitel 6.4 der DGUV Infomation 208-019). Hier werden auch weitere Informationen angeboten, unter welchen begründeten Einzelfällen ein Aussteigen möglich ist.Letzendlich sollten die möglichen Alternativen, um Arbeiten an hochgelgenen Arbeitsplätzen durchzuführen, insbesondere unter Nutzung einer Hubarbeitsbühne, in Absprache ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 12276
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Zu der Prüfung von Türen ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 43963
Der Begriff "Prüfung der Funktionsfähigkeit" verkürzt die Fragestellung zu sehr. Präzise im Sinne von Abschnitt 2.4 TRBS 1201 (Ausgabe: März 2019) muss es heißen: "Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen" im Rahmen der technischen Prüfung von Arbeitsmitteln gem. § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Hierunter versteht man im Rahmen ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732
Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
Ein Vollschutzgerät, welches eine Bauartzulassung des Bundesamtes für Strahlenschutz besitzt, muss zur erstmaligen Inbestriebnahme nicht von einem Sachverständigen geprüft werden. Grundsätzlich muss jedoch jede Röntgeneinrichtung spätestens alle fünf Jahre wiederkehrend von einem Sachverständigen geprüft werden. (§ 88 Abs. 4 Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)Ein Vollschutzgerät ist daher spätest ...
Stand: 19.03.2020
Dialog: 7921
Es handelt es sich bei den Prüfungen nach DGUV V3 und DGUV V54 um unterschiedliche Prüfungen, so das sich alle 4 Jahre eine doppelte Prüfung ergibt. Dies lässt sich daraus schließen, dass sich die DGUV V3 auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und sich die DGUV V54 auf "Winden, Hub- und Zuggeräte" bezieht. Die beiden Vorschriften prüfen somit unterschiedliche "Teile" des Betriebsmittels. ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 26439
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7 ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
Forderungen hinsichtlich der Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". (Die Unfallverhütungsvorschriften sind wie alle weiteren Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
. Gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Dabei sind die "Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)" wie z. B. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das Vorschriften ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
Anlagen (RLT-Anlagen) zusammengefasst.Durch falsch eingestellte, betriebene oder ungenügend gewartete Lüftungs- oder Klimaanlagen können Beschwerden bei den Beschäftigten auftreten.Grundlage für die Wartung, Instandhaltung und Prüfung von RLT-Anlagen ist § 4 Absätze 2 und 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Nummer 3.6 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung. Konkretisiert ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43978
ist eine Prüfung durch eine befähigte oder durch eine sachverständige Person erforderlich. Für die Verwendung dieser Geräte ist vorher auch eine Beurteilung der bei der Verwendung auftretenden Gefährdungen durch den Arbeitgeber durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang werden im Einvernehmen mit der befähigten bzw. der sachverständigen Person auch die Intervalle der wiederkehrenden ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 9289
Gemäß § 2 Absatz 8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist „Prüfung“ definiert als „die Ermittlung des Istzustands, der Vergleich des Istzustands mit dem Sollzustand sowie die Bewertung der Abweichung des Istzustands vom Sollzustand.“ Die Bewertung enthält eine Aussage darüber, ob sich die überwachungsbedürftige Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet (Nummer 4.1 Absatz 1 Satz 2 ...
Stand: 25.05.2018
Dialog: 42290
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626