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Muss für ein Röntgenfluoreszenzgerät, welches als Vollschutzgerät zur Materialprüfung eingesetzt wird, eine regelmäßige Prüfung durchgeführt werden?

KomNet Dialog 7921

Stand: 19.03.2020

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler

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Frage:

Muss für ein Röntgenfluoreszenzgerät, welches als Vollschutzgerät zur Materialprüfung eingesetzt wird, eine regelmäßige Prüfung durchgeführt werden? Muss die Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen?

Antwort:

Ein Vollschutzgerät, welches eine Bauartzulassung des Bundesamtes für Strahlenschutz besitzt, muss zur erstmaligen Inbestriebnahme nicht von einem Sachverständigen geprüft werden. Grundsätzlich muss jedoch jede Röntgeneinrichtung spätestens alle fünf Jahre wiederkehrend von einem Sachverständigen geprüft werden. (§ 88 Abs. 4 Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

Ein Vollschutzgerät ist daher spätestens fünf Jahre nach der Anzeige über die Inbetriebnahme überprüfen zu lassen.