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Müssen alle 4 Jahre zwei Prüfungen bei einem Hubfahrband durchgeführt werden (Doppelprüfung) oder beinhaltet die Prüfung nach DGUV 54 bereits die Prüfung der V3?

KomNet Dialog 26439

Stand: 21.04.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Durchführung von Prüfungen

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Frage:

Betr. Hubfahrband: Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind nach der DGUV V3 alle 4 Jahre zu prüfen. Die DGUV V 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) sieht eine jährliche Prüfung vor. Frage: Müssen alle 4 Jahre zwei Prüfungen bei einem Hubfahrband durchgeführt werden (Doppelprüfung) oder beeinhaltet die Prüfung nach DGUV 54 bereits die Prüfung der V3?

Antwort:

Es handelt es sich bei den Prüfungen nach DGUV V3 und DGUV V54 um unterschiedliche Prüfungen, so das sich alle 4 Jahre eine doppelte Prüfung ergibt.
Dies lässt sich daraus schließen, dass sich die DGUV V3 auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und sich die DGUV V54 auf "Winden, Hub- und Zuggeräte" bezieht. Die beiden Vorschriften prüfen somit unterschiedliche "Teile" des Betriebsmittels.