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Arbeitsentgelts siehe auch § 21 MuSchG.Liegt im mutterschutzrechtlichen Sinne kein Beschäftigungsverbot vor, richtet sich die Bezahlung nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung.Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/mutterschutz und im Leitfaden zum Mutterschutz.Auf den Flyer "Schwanger in der Zeitarbeit" der Bezirksregierung Köln weisen wir hin. (Achtung, der Flyer ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 6581
Mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 bis 4 dürfen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) werdende Mütter nicht arbeiten, soweit bekannt ist, dass diese Arbeitsstoffe oder durch sie im Krankheitsfall bedingte therapeutische Maßnahmen die Gesundheit der schwangeren Arbeitnehmerin und des ungeborenen Kindes gefährden.Nicht beschäftigt werden dürfen werdende oder stillende Mütter ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
Einer Frau darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zur Zeit der Kündigung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt wird (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Diesen Kündigungsschutz genießen Sie auch, wenn die Tankstelle von dem neuen Pächter übernommen wurde.Übernimmt ein n ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
/BIA_3063.jsphttp://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/bg_bgia_empfehlungen/bg_bia_1017.pdfhttp://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/bg_bgia_empfehlungen/bg_bia_1018.pdfBei Anwendung der Empfehlungen kann von einer dauerhaft sicheren Einhaltung der Grenzwerte ausgegangen werden. Grundvoraussetzung für die Beschäftigung einer Schwangeren beim Einsatz der genannten Narkosemittel im OP-Raum ist daher die umfassende ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20081
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG gilt auch für Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder sie ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.Es gilt wie bei Arbeitnehmerinnen, dass bei Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahen zu treffen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
Abs.1 MuSchG ausgeführt:"Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder stillenden Frau kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind."Somit wird bei der Bezahlung der Stillpausen auch der Sonntagszuschlag ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 43242
Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
der Arbeitgeber oder die zuständige Stelle die gebotene fachkundige Überprüfung der Unbedenklichkeit des Arbeitsplatzes einer schwangeren Arbeitnehmerin nicht vor und bestehen aus ärztlicher Sicht ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind ausgehen können, so darf der Arzt bis zu einer Klärung ausnahmsweise ein vorläufiges ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kann. Aus diesem Grund schlagen wir vor, die Angelegenheit durch ein ärztliches Attest gem. § 16 Abs. 1 MuSchG regeln zu lassen. Der behandelnde Arzt kann, falls aus medizinischer Sicht erforderlich, unter anderem zusätzliche Pausenzeiten zum gesundheitlichen Schutz einer Schwangeren festlegen. Der Arbeitgeber ist an die ärztliche Weisung gebunden und eine Verdienstminderung darf ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
zu minimieren. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass die werdende Mutter nur freigestellt werden muss, wenn der Termin für die Vorsorgeuntersuchung nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist.Bei schwangeren Beamtinnen richtet sich die Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen nach den Grundsätzen der Dienstfürsorge und entsprechenden dienstrechtlichen Bestimmungen. Diesbezügliche Fragen sollten direkt ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
Entsprechend dem Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes (§ 1 MuSchG) gelten die gesetzlichen Mutterschutzvorschriften auch für Studentinnen im Studium, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten, jedoch mit der Maßgabe, da ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850
und sind nicht in eine Arbeitsorganisation eines Weisungsgebers eingegliedert. Sie haben insoweit keinen Arbeitgeber, dem eine vertragliche Fürsorgeverpflichtung gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau zukommt und der die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz zu beachten hat." ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
Auf die sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG) kann die werdende Mutter auf eigenen Wunsch verzichten. Sie muss sich dafür ausdrücklich zur weiteren Arbeitsleistung bereit erklären. Diese Erklärung kann von ihr jederzeit widerrufen werden.Die Einhaltung der Schutzfrist nach der Entbindung (8 Wochen, § 3 Abs. 2 MuSchG) hingegen ist grundsätzlich zwingen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 10763
Zu Frage 1 und 2:Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er dauert bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt und gilt auch in der Elternzeit.Dabei ist es völlig unerheblich, ob Ihre Frau in einem Minijob oder im Rahmen einer Nebentätigkeit angestellt ist. Zu Frage 3:Von Seiten des Mutterschutzgesetzes spricht ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42482
Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mutterschutz ein. Ziel sollte es sein, in allgemeiner Form für den Mutterschutz in Ihrem Betrieb zu sensibilisieren und Detailinformationen für Interessierte an geeigneter Stelle bereitzuhalten. So können Ihre Mitarbeiter/-innen Sie aktiv bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen unterstützen und auf die Belange schwangerer und stillender Kolleginnen angemessen Rücksicht ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
Beim beruflichen Umgang mit Kindern besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit Infektionskrankheiten zu infizieren. Diese können schwerwiegende bleibende Schäden bei schwangeren Frauen und dem Ungeborenen hervorrufen. Deshalb darf eine werdende Mutter solange nicht mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden, bis eine betriebsärztliche Stellungnahme vorliegt.Für werdende Mütter bestehen befristete ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
/85/EWG "Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz" wurde mit der "Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz" (aktuell: mit dem Mutterschutzgesetz) in deutsches Recht umgesetzt. Auch in Belgien wird eine entsprechende Umsetzung ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
. Auch spezifische Untersuchungen der einzelnen (gefährlichen) Tonerkomponenten haben ergeben, dass diese nur in sehr geringen Mengen freigesetzt werden. Nach Einschätzung der BAuA ergeben sich aus diesen Emissionen generell keine relevanten Risiken, die für eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu berücksichtigen wären.Auch für Schwangere ist es nicht verboten, in Arbeitsräumen tätig zu sein, in denen ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 11559