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Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Auch mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung 2010 (GefStoffV) ist der Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen nur im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. In der TRGS 519 "Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" wird auf diesen Sachverhalt unter Abschnitt 4 Absatz 2 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12914
und Materialien zu anderen Zwecken als der Abfallbeseitigung oder Abfallverwertung ist verboten.(2) Die Gewinnung, Aufbereitung, Weiterverarbeitung und Wiederverwendung von natürlich vorkommenden mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen, die Asbest mit einem Massengehalt von mehr als 0,1 Prozent enthalten, ist verboten.(3) Asbesthaltige Abfälle sind zu versehen ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für Rückbau, Entkernung oder Abbruch von asbesthaltigen Bauten und Bauteilen gilt die Gefahrstoffverordnung - GefStoff und konkretisierend die Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/).Arbeiten an Asbest und asbesthaltigen Produkten ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Faserkonzentrationen freigesetzt werden. Aus diesem Grund sind derartige Tätigkeiten verboten und auch Abriss-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Siehe dazu die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/). ...
Stand: 16.09.2011
Dialog: 14546
erlangen! Ziel dieses Verbotes und seiner relativ drastischen Sanktionierung ist es zu verhindern, dass Gefahren durch asbesthaltige Bauteile durch Unsichtbarmachung kaschiert werden und damit im Abbruch- oder erneuten Sanierungsfall in der Zukunft Gefahren durch den Asbest nicht mehr erkannt werden. Von daher ist das Überdeckungsverbot sozusagen die Sicherstellung eines präventiven Arbeitsschutzes ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
verboten, aber schon seit Mitte der 80er Jahre werden in den in Deutschland verkauften Pkws asbestfreie Brems- und Kupplungsbeläge eingebaut.Asbesthaltige Brems- und Kupplungsbeläge können noch heute in Oldtimer- oder Spezialfahrzeugen angetroffen werden.Alle Arbeiten an asbesthaltigen Brems- und Kupplungsbelägen müssen beim zuständigen Unfallversicherungsträger und bei den Arbeitsschutzbehörden ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 42463
Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (Abs. 1 – letzter Satz) und Abs. 2. Das gilt auch für private Haushalte; siehe Abs. 4.Hintergrund:Asbest wurde eingesetzt in schwach gebundenen Produkten und in Asbestzement (TRGS 519 Nr. 2.11 und 2.12). Die Begriffe Abbruch, Sanierung und Instandhaltung sind definiert in der TRGS 519 Nr. 2.1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.______________________________________________________________________________________________________________Ein grundsätzliches Gebot zur Sanierung bzw. Entfernung asbesthaltiger Stoffe, die vor dem Verbot rechtmäßig angebracht wurden, besteht nicht.Gemäß § 16 der Gefahrstoffverordnung besteht jedoch ein Herstellungs ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
Zuluftführung aus Arbeitsbereichen in andere Aufenthaltsräume ist nur beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen wie Asbest und anderen krebserzeugenden Substanzen ausdrücklich verboten [entsprechend § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)]. In allen anderen ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 4583
der Außenluftqualität entsprechen muss. Diesem Grundsatz widersprechen Tageslichtprojektoren, bei denen asbesthaltige Bauteile im Luftstrom eingebaut sind und bei denen die Gefahr der Verteilung von Asbestfasern in die Raumluft besteht.Da seit 1995 für asbesthaltige Bauteile ein grundsätzliches Verbot des Inverkehrbringens besteht, dürfte es sich bei den vorhandene Tageslichtschreibern mit asbesthaltigen Bauteilen um ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung des LASI ist hierzu unter I 4.4 (Ergänzung 2018) Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV "Bei welchen Tätigkeiten ist das Verbot der Überdeckung einschlägig?" folgendes nachzulesen:"...Asbesthaltige Fußbodenplatten unterliegen nicht dem ausdrücklichen Überdeckungsverbot ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
haben die Verbote des Fünften Abschnittes "Verbote und Beschränkungen" und des Anhanges II "Herstellungs- und Verwendungsverbote" zum Schutz der Umwelt auch in Haushaltungen Gültigkeit.Asbesthaltige Erzeugnisse wie beispielsweise Dachplatten aus Asbestzement, dürfen auch in Privathaushalten nicht bearbeitet werden. Auf wesentliche Bestimmungen, die ausschließlich dem Arbeitnehmerschutz gelten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
vorgestellt wurde, aber noch nicht in Kraft ist.) Die TRGS 519 regelt die Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Alle Arbeiten mit oder an asbesthaltigen Produkten, die nicht in eine der aufgeführten Kategorien fallen, sind verboten. Wie angemerkt, liegt im geschilderten Fall keine Sanierung vor.Folgende Definitionen kennt die TRGS 519:Abbruch bedeutet die vollständige Entfernung ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In I4.4 der LASI-Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung (LV 45) finden Sie bezüglich des Verbots der Überdeckung ebenfalls folgende Ausführungen:"Nimmt man den reinen Wortlaut der aktuellen Gefahrstoffverordnung, dass Überdeckungs- und Überbauungsarbeiten an Asbestzementdächern und –wandverkleidungen verboten sind, so ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die Leitlinie zur Gefahrstoffverordnung LV45 des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik beinhaltet sog. Leitsätze zu den Beschränkungen der GefStoffV bezüglich Asbest. Unter I4.4 wird das Verbot der Überdeckung konkretisiert, welches sich laut GefStoffV nur auf Asbestzementprodukte bezieht. Dort ist u.a ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
Bei dem Verpacken und dem Bereitstellen zur Entsorgung von Asbestzementplatten handelt es sich um Tätigkeiten mit Asbestprodukten. Daher muss eine entsprechende Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht, ob es sich um beschädigte oder unbeschädigte Asbestprodukte handelt, sondern bestenfalls, ob es um fest bzw. schwachgebundenes Asbest geht ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Tätigkeiten mit Asbest bzw. asbesthaltigen Erzeugnissen unterliegen den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV). Diese schreibt vor Aufnahme dieser Tätigkeiten (§ 7 "Grundpflichten") eine Beurteilung der Gefährdungen vor, die von dem Stoff bei den vorgesehenen Tätigkeiten auf die Arbeitsplätze einwirken ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6020
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476