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Sofern in dem Mietshaus Arbeitsstätten eingerichtet sind, unterliegt das Gebäude grundsätzlich der Arbeitsstättenverordnung. Unter § 5 der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV sind Regelungen zum Nichtraucherschutz getroffen: Auf den Hausflur eines Mietshauses mit Arbeitsstätte wäre § 5 Abs. 2 ArbStättV anzuwenden, so dass hier der Nichtraucherschutz stark eingeschränkt ist. Sollte es sich um ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 3925
Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
Ja, das Rauchen und das Dampfen mit der E-Zigarette sind gleichzusetzen.Nach § 5 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43959
Gemäß § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
Nach § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
:"Bei Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge oder Container und in den Fahrzeugen oder Containern untersagt. Das Rauchverbot gilt auch für die Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher Geräte."Neben den Vorschriften des ADR ist auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) heranzuziehen.Die Forderung zum Schutz von Nichtrauchern gilt auf dem Betriebsgelände in Räumen und im Freien. Ebenso ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 21609
unzumutbar sein. Ziffer 3.6 Abs. 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- schreibt vor, dass in umschlossenen Arbeitsräumen, zu denen auch ein Pausenraum gehört, ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Mit unzumutbaren Gerüchen belastete Luft (`kalter Rauch`) erfüllt diese Anforderung auf keinen Fall. Ein ehemals von Rauchern genutzter Pausenraum sollte ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
Im Arbeitsschutzrecht, hier speziell unter § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV ist der Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch verankert. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - ist der Arbeitgeber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.Gemäß § 2 Abs. 1 ArbStättV zählen auch Orte im Freien auf einer Baustelle zu einer Arbeitsstätte ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV beinhaltet in § 5 Regelungen zum betrieblichen Nichtraucherschutz Für diese Vorschrift gibt es keine Übergangsregelung, so dass sie grundsätzlich für alle Arbeitsstätten gilt. Schutzziel des § 5 ArbStättV ist es, die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Der § 5 ArbStättV greift ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
Um der Gefährdung durch das Passivrauchen Rechnung zu tragen und die Nichtraucher zu schützen, wurde am 3. Oktober 2002 die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- durch den § 3a ergänzt. Dieser verpflichtete den Arbeitgeber dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die nichtrauchenden Arbeitnehmer seines Betriebes wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Mit Inkrafttreten ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 19026
Der beschriebene Sachverhalt ist aus hiesiger Sicht keine Frage der Prioritätensetzung zwischen Gesundheitsschutz des Beschäftigten und der Intimsphäre eines pflegebedürftigen Menschen.Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist zunächst einmal festzustellen, dass ein Arbeitsplatz im ambulanten Pflegedienst nicht im Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) liegt. Somit greifen ...
Stand: 18.06.2025
Dialog: 1131
Gemäß § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Sofern ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
Nach Punkt 4.7.1 der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung" müssen Arbeitsplätze (auch Lagerbereiche) "so eingerichtet sein, dass die Atemluft der Versicherten (Arbeitnehmer) von brennbaren und gesundheitsgefährlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen freigehalten wird durch 1. Absaugung im Entstehungsbereich, 2. technische Lüftung, 3. freie (natürliche) Lüftung oder 4. eine Kombination ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3657
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit seine Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Das bedeutet, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht besteht hier eine Arbeitgeberpflicht den Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Die ArbStättV gibt dem Arbeitgeber ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
Beschäftigten ist in § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt."(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 5593
"Das Rauchen an sich ist eine sogenannte unversicherte Tätigkeit, da es allein eigenwirtschaftlich ist und der Konsum von Tabakerzeugnissen nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht nach der Rechtsprechung kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu rauchen trifft jeder Versicherte für sich ganz persönlich.Auch die dafür ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 9659
Frage: Verbietet der neue § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum? Antwort: Grundsätzlich hat nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Der § 5 ArbStättV stärkt das Recht des Nichtrauchers ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
eingerichtet sein, dass die Atemluft der Versicherten (Beschäftigten) von brennbaren und gesundheitsgefährlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen freigehalten wird durch1. Absaugung im Entstehungsbereich,2. technische Lüftung,3. freie (natürliche) Lüftung oder4. eine Kombination aus vorgenannten Einrichtungen.Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 11.02.2021
Dialog: 8974