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keine Gurtpflicht besteht. Zu straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten kann aber nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde verbindlich Auskunft geben.Bei einem Bagger handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die unter Anhang 1 Ziffer 1 der Betriebssicherheitsverordnung geforderten "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden ...
Stand: 21.05.2021
Dialog: 7760
Wir teilen Ihre Auffassung, dass ein Kranstuhl fest zu verbauen ist.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 3 Absatz 2 gilt folgendes ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"2.1 InstandhaltungKombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Arbeitsmittels (technischen Einheit einer Anlage) zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass es die geforderte Funktion erfüllen kann. Die Begriffe Wartung, Inspektion und Instandsetzung ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42449
In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
Zur Interpretation von § 5 Abs.3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen."Hiermit ist gemeint, dass auch selbst hergestellte Arbeitsmittel den Sicherheitsanforderungen beispielsweise der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 24733
Kenntnisse verfügen?Antwort:Die Verantwortung für die sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln trägt der Arbeitgeber, der das Arbeitsmittel verwenden lässt. Die Beauftragung externer „zur Prüfung befähigter Personen" entlastet ihn nicht. D. h. der Arbeitgeber muss sich (möglichst unter Bezugnahme auf die BetrSichV) der entsprechenden Voraussetzungen bezüglich der Qualifikation der zur Prüfung befähigten ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
der neuen Betriebssicherheitsverordnung fällt der Bestandschutz für Altmaschinen nicht gänzlich weg. In der amtlichen Begründung zur Betriebssicherheitsverordnung heißt es hierzu unter 3.2 cc:"Durch die Überführung der allgemeinen Anforderungen an Arbeitsmittel aus den bisherigen Anhängen 1 und 2 der BetrSichV 2002 in Schutzziele im verfügenden Teil der BetrSichV entsteht für den Arbeitgeber ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
Grundlage für die Bewertung von Tätigkeiten mit handegeführten Radialschleifmaschinen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung. Anhang 1 Nr. 2 gibt allgemeine Mindestvorschriften für alle Arbeitsmittel vor. Ist bei einem Arbeitsmittel mit herausschleudernden Gegenständen (hier die Drahtbrüche) zu rechnen oder bestehen bei Teilen des Arbeitsmittels Splitter ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11082
Für die von Ihnen beschriebenen Arbeitsmittel (LKW und Mobilbagger) hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicheheitsverordnung - BetrSichV- zu erstellen. Dabei sind unter anderem auch die Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitmittel (siehe § 7 BetrSichV) zu berücksichtigen. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Arbeitsmittel ist entweder die 9 ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Nein, dies ist nicht zulässig.In der Regel ist ein Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage, für die weitergehende Anforderungen gelten. So sind z. B. die Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Unabhängig davon ist der Aufzug ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 5 der BetrSichV darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 43889
Ja, ein Nachbau der Schutzgläser ist zulässig. Ohne Schutzgläser dürfte die Schleifmaschine nicht betrieben werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Schutzziele für die Verwendung von Arbeitsmitteln vorgegeben. Ganz allgemein darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer, die Arbeiten mit der Motorsäge ausführen, unterwiesen sein. Die Unterweisung hat vor Arbeitsaufnahme und regelmäßig wiederkehrend zu erfolgen. Die Pflicht zur Unterweisung richtet sich an den Arbeitgeber (§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Eine Kettensäge, die von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 23321
Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
mit der Arbeit steht (z. B. Elektroinstallation in explosionsgefährdeten Bereichen) (siehe dazu auch LASi-Leitlinie zur BetrSichV - LV 35 Nr. A 2.1)Beispielsweise gelten Stühle und Tische sowie Regale, die bei der Arbeit von Beschäftigten verwendet werden, sowohl als Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV wie auch als Einrichtung im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Gleiches gilt für die Heizungsanlage.In ...
Stand: 08.10.2022
Dialog: 27617
Unter dem Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen sicherzustellen, dass mitfahrende Beschäftigte nicht durch Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels gefährdet werden: a) eine Einrichtung, die verhindert ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 4805
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
Mit Hilfe der von Ihnen im Vorfeld der Beschaffung eines Arbeitsmittels, hier der Rundschlingen, bereits durchgeführten Gefährdungsbeurteilung haben Sie die Anforderungen u. a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum sicheren Arbeiten (z. B. für das Heben von Lasten) bereits beleuchtet, notwendige Maßnahmen zum Anschlagen von Lasten festgelegt und so eine bestimmte Auswahl ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
Bei dem Freischneider handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Somit sind die dort genannten Regelungen einzuhalten.Nach §12 "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" gilt:"(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 21409