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Ist eine Wartung an Maschinen auch gleich eine Instandhaltung ?

KomNet Dialog 42449

Stand: 13.09.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Rechts- und Auslegungsfragen (1.11) > Fragen zur Betriebssicherheitsverordnung

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Frage:

Meine Frage erstellt sich nach § 10 der BetrSichV zur Instandhaltung von Arbeitsmitteln: ist eine Wartung an Maschinen auch, gleiche eine Instandhaltung ?

Antwort:

Die Wartung ist Teil der Instandhaltung. Im § 2 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist hierzu folgendes nachzulesen:


"Instandhaltung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen. Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung."


Weitere Informationen finden sich in der TRBS 1112 "Instandhaltung". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:


"2.1 Instandhaltung

Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Arbeitsmittels (technischen Einheit einer Anlage) zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass es die geforderte Funktion erfüllen kann. Die Begriffe Wartung, Inspektion und Instandsetzung sind Bestandteil des Oberbegriffes Instandhaltung.


2.2 Wartung

Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes eines Arbeitsmittels. Hierbei kann der Sollzustand, z. B. durch Reinigung und Schmierung des Arbeitsmittels, sowie Ergänzung oder Austausch von Arbeitsstoffen aufrecht erhalten werden.

..."