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Zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers gehört das Führen einer Vorsorgekartei für seine Beschäftigten. Hierzu wird im § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss entsprechend der Gefährdungsbeurteilung je nach Tätigkeit der/des Beschäftigten veranlasst werden. Wenn der Umgang mit den Gästekindern des Hotels vergleichbar ist mit dem Umgang mit Kindern in einer Kindertagesstätte, sollte auch eine vergleichbare Vorsorge stattfinden.Für Kindertagesstätten sind, in Bezug auf die Infektionsgefährdungen, beispielsweise ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 44002
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Arbeitsmedizinischen Regel "Vorsorgebescheinigung" (AMR 6.3), Ziffer 2:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), gesundheitliche Bedenken in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers bestehen. Möchte der Arbeitnehmer nicht, dass diese Basisinformationen an den Arbeitgeber weitergegeben werden, so hat der Arzt dies zu respektieren. Wenn es sich hierbei um eine vorgeschriebene Untersuchung handelt, so kann der Arbeitnehmer ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 15365
Die Unterschrift muss handschriftlich erfolgen. Die AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung führt unter Nr. 3 (5) aus:"(1) Die Vorsorgebescheinigung ist von dem Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV zu unterschreiben, der die Vorsorge durchgeführt hat. Neben dem Namen ist die Anschrift und die Qualifikation anzugeben."Der Zusatz "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher ohne Unterschrif ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 26370
1.) Die Aufgaben der Betriebsärzte sind in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen."D.h., dass die Betriebsärzte den Arbeitgeber lediglich beraten! Nur der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, nur er kann Tätigkeiten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
Grundsätzlich gelten die Unfallverhütungsvorschriften nicht für Beamte.In § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"In Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer ...
Stand: 09.10.2023
Dialog: 29238
verboten, aber schon seit Mitte der 80er Jahre werden in den in Deutschland verkauften Pkws asbestfreie Brems- und Kupplungsbeläge eingebaut.Asbesthaltige Brems- und Kupplungsbeläge können noch heute in Oldtimer- oder Spezialfahrzeugen angetroffen werden.Alle Arbeiten an asbesthaltigen Brems- und Kupplungsbelägen müssen beim zuständigen Unfallversicherungsträger und bei den Arbeitsschutzbehörden ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 42463
Aufsichtsbeamte der Arbeitsschutzbehörden oder der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen können zu den Betriebs- und Arbeitszeiten die Betriebs-, Geschäftsräume oder Betriebsstätten betreten, besichtigen und prüfen. Die Zugangsrechte sind im Arbeitsschutzgesetz (§ 22 "Befugnisse der zuständigen Behörden" und im Sozialgesetzbuch VII (§ 19 "Befugnisse der Aufsichtspersonen" der Berufsgenossenschaften) ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17426
Es besteht ein Anspruch auf eine Angebotsvorsorge nach dem Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Dort ist folgendes nachzulesen:"1.Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
Die grundsätzlichen Aufgaben für den Betriebsarzt ergeben sich aus § 3 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Danach hat er den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in den Angelegenheiten des Arbeitsschutzes insbesondere unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Aspekte zu beraten sowie die Beschäftigten in dieser Hinsicht zu belehren und bei ihnen darauf ...
Stand: 21.07.2020
Dialog: 1821
Grundsätzlich haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (§ 9 Gefahrstoffverordnung). Diese grundsätzliche Frage muss zunächst in der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen für den Arbeitnehmerschutz nicht ausreichend und persönliche Schut ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538
, die die Sanierungsarbeiten in großen Höhen durchführen sollen, müssen nach dem berufsgenossenschftlichen Grundsatz G 41 `Arbeiten mit Absturzgefahr` arbeitsmedizinisch untersucht worden sein. Ggf. sind weitere Maßnahmen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erforderlich - die Anlässe für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm. Heben und Tragen ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
Nach dem Anhang der ArbMedVV, Teil 2 (1) ist Pflichtvorsorge bei unter der Ziffer 3 nachgehend aufgeführten "nicht gezielten Tätigkeiten" erforderlich. Hier finden sich unter 3 g Tätigkeiten "... in Notfall- und Rettungsdiensten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere Tätigkeiten mit erhöht ...
Stand: 22.07.2015
Dialog: 24364
Ja, die Regelungen hierzu finden sich in Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j) derVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Angebotsvorsorge bei:(...)2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:(...)j) Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft," ...
Stand: 06.06.2019
Dialog: 42748
Die Frage lässt sich theoretisch und vom „grünen Tisch“ aus nicht beantworten. Solch eine Beurteilung kann nur von Fachleuten vor Ort vorgenommen werden. Von hier aus kann allerdings folgendes gesagt werden.Bei der Beurteilung Ihrer elektrischen Anlage sollte schon eine Erstprüfung vorgenommen worden sein und müsste auch vorliegen. Diese Beurteilung ist u. a. abhängig vom Datum der Inbetriebnahme, ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 42662
Ihre Auffassung ist korrekt. In dem Merkblatt ''Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland'' der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland der DGUV ist unter dem Punkt 7.4 "Sicherstellung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung" folgendes nachzulesen:"Die Verpflichtung, alle organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die es den Betriebsärzten ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 42981
Gehört der Vermessungstechniker nicht zur Besatzung des Fahrzeugs, ist für ihn keine Tauglichkeit im Sinne der Vorschriften(Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV) bzw. (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)erforderlich.Unabhängig davon kann im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine arbeitsmedizinische Untersuchung oder eine (gut begründete ...
Stand: 20.03.2022
Dialog: 43651