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Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?

KomNet Dialog 1821

Stand: 21.07.2020

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Betriebsarzt, Betriebsärztin

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Frage:

Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?

Antwort:

Die grundsätzlichen Aufgaben für den Betriebsarzt ergeben sich aus § 3 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Danach hat er den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in den Angelegenheiten des Arbeitsschutzes insbesondere unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Aspekte zu beraten sowie die Beschäftigten in dieser Hinsicht zu belehren und bei ihnen darauf hinzuwirken, dass sie sich den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechend verhalten. Schließlich hat der Betriebsarzt die Beschäftigten zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten.


Darüber hinaus kann der Betriebsarzt/die Betriebsarzt zum Beispiel in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 des SGB IX oder andere Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung einbezogen werden.


Der Betriebsarzt hat mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsrat und "den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen" zusammenzuarbeiten.


Die Betriebsarzt muss vom Arbeitgeber bestellt werden (§ 2 ASiG). Dabei kann der Arbeitgeber sowohl Einzelpersonen bestellen (Ärzte mit der Qualifikation als Arbeitsmediziner) als auch auf überbetriebliche Dienste zurückgreifen (§ 19 ASiG).


Die erforderlichen Einsatzzeiten der Betriebsärzte ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die von den jeweiligen Berufsgenossenschaften herausgegeben werden.