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Muss bei einer Mehlstaubbelastung unter 4 mg/m³ eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge vom Unternehmer angeboten werden?
KomNet Dialog 42748
Stand: 06.06.2019
Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten
Frage:
Muss bei einer Mehlstaubbelastung unter 4 mg/m³ eine Angebotsvorsorge vom Unternehmer angeboten werden?
Antwort:
Ja, die Regelungen hierzu finden sich in Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j) derVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist folgendes nachzulesen:
"(2) Angebotsvorsorge bei:
(...)
2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:
(...)
j) Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft,"