Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Muss bei einer Mehlstaubbelastung unter 4 mg/m³ eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge vom Unternehmer angeboten werden?

KomNet Dialog 42748

Stand: 06.06.2019

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten

Favorit

Frage:

Muss bei einer Mehlstaubbelastung unter 4 mg/m³ eine Angebotsvorsorge vom Unternehmer angeboten werden?

Antwort:

Ja, die Regelungen hierzu finden sich in Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j) derVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist folgendes nachzulesen:


"(2) Angebotsvorsorge bei:

(...)

2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:

(...)

j) Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft,"