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. Prüfungen von Gabelstaplern folgende Anforderungen enthalten:„Täglich vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer den Gabelstapler durch Sicht- und Funktionsprüfung überprüfen.Erst wenn keine Mängel erkannt werden, darf er den Stapler in Bewegung setzen.Sichtprüfungen sind bestanden, wenn beispielsweise• die Gabelzinken und Gabelträger keine erkennbaren Schäden haben, wenn sie nicht verbogen oder stark ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 43799
Nein, dies ist nicht zulässig.Die Regelungen für Batterieladeplätze finden sich in der "VdS 2259 - Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge, Richtlinien zur Schadenverhütung" und im BGHW Spezial Einsatz von Flurförderzeugen Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge SP 02.In den beiden Publikationen ist nachzulesen, dass bei eingestelltem Flurförderzeug die Einzelladeplätze von den Bedienungsseiten b ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43361
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt.Bei einem Entzug des PKW-Führerscheins wird man nicht automatisch auf fehlende Eignung zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstaplers) schließen können. Eine straßenverkehrsrechtliche Fahrerlaubnis ist allgemein nicht Voraussetzung für das Fahren eines Gabelstaplers ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 5429
Fahrer von Flurförderzeugen sind für die Tätigkeit mit Flurförderzeugen ausgebildet und befähigt, wenn sie u. a. nach dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ausgebildet worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen (Ausbildungs-) Nachweis vorlegen können.Die Ausbildung nach dem DGUV ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 25198
Da es sich um eine volljährige Person handelt, sind arbeits- und versicherungsrechtlich die gleichen Regelungen anzuwenden, wie bei den übrigen Beschäftigten im Betrieb. Hierbei ist es unerheblich, ob die Beschäftigung nur in den Sommerferien und ggf. als geringfügige Beschäftigung erfolgt.Arbeitsschutzrechlich ist der Sohn wie jeder neue Beschäftigte im Betrieb vor Aufnahme der Tätigkeit zu unter ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129
Der Transport von zwei Europaletten mit Ware auf einem Flurförderzeug ist nicht verboten, wenn die Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge insbesondere § 11 "Beladung" eingehalten werden. Dort ist im Absatz 2 nachzulesen, dass Flurförderzeuge und ihre Anhänger so beladen werden müssen, dass die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.Auf die DGUV Information 208-00 ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 18459
zur Verwendung in Arbeitskörben auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ muss die Gebrauchsanleitung der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) folgende Warnhinweise enthalten,dass die Gesamtlänge der Ausrüstung, gemessen von der Auffangöse des Auffanggurtes bis zum Anschlagpunkt der Arbeitsbühne 1,80 m nicht überschreiten darf, dass zur Minimierung des Risikos des Herausschleuderns immer die kürzeste ...
Stand: 06.04.2023
Dialog: 43033
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit definiert. Relevant sind z. B. die Anhänge 1 und 2 der BetrSichV.So heißt es in Kapitel 2.5 des Anhang 2 BetrSichV.Die Benutzung der Arbeitsmittel bleibt dazu geeigneten, unter ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
Gemäß Art. 2 Buchstabe b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie - MaschRL) bezeichnet der Ausdruck „auswechselbare Ausrüstung“ eine "Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine [hier: Gabelstapler] nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist". Es ist also zu prüfen, ob durch das ...
Stand: 10.09.2016
Dialog: 27431
Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" gilt für alle Arten von Flurförderzeugen mit Anhängern (§ 1). Da es sich bei dem Flurförderzeug um ein Arbeitsmittel handelt, ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihrem Anhang, insbesondere die Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten", einzuhalten.Die Durchführungsanweisung zu § 7 der DGUV ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung vo ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- heißt es:(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 17987
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGU ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Fahrer mit ihren eigenen Flurförderzeugen Be- und Entladearbeiten durchführen.Es ist der § 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten und hier insbesondere der Absatz (2)."(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherhe ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17577
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u .a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nr. 1ff. der BetrSichV entnehmen.Nach der DGUV Vorschrift 68 sind Flurförderzeuge gemäß ihrer Bauart dadurch gekennzeichnet, dass sie1. mit Rädern a ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 23385
Ein Arbeitgeber, der Beschäftigten Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers (berufsgenossenschaftliche Vorschriften) beachten.Es ist insbesondere § 6 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 1 des Anhang ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789
Grundsätzlich sind die erforderlichen Arbeitsschutz Maßnahmen für das Arbeiten auf/von den Lastaufnahmemitteln von Arbeitsmitteln zum Heben von Personen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (1) durch den Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen.Zu 1) u. 2):G 25:Da die G 25 auf Fahr- und Steuertätigkeiten abzielt, käme sie für reine Mifahrer nicht zum Tragen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wär ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
Ein Attest des Hausarztes ist für die Firma nicht direkt verpflichtend, einen derartigen Spezialsitz zu installieren. Vielmehr sollt zuerst das Votum des Betriebsarztes einbezogen werden. Dieser kann sich darüber hinaus von dem behandelnden Orthopäden bzw. Neurologen kompetent beraten lassen und ggf. ein entsprechendes Kurzgutachten in Auftrag geben. Die Anforderungen an einen derartigen Spezialsi ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 2581
Ja, auch in dem von Ihnen geschilderten Fall ist der Schlüssel abzuziehen. In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" ist hierzu folgendes nachzulesen:"7.1 Sichern gegen unbefugtes Benutzen Nur vom Unternehmer beauftragte Personen dürfen den Gabelstapler fahren. Sie müssen verhindern, dass ihr Gabelstapler unbefugt benutzt wird. Dazu genügt in der Regel, wenn der Antrieb stillgesetzt und der S ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42472
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin die Haupt ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136