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Inwieweit ist ein ärztliches Attest verpflichtend, das für einen Staplerfahrer einen Spezialsitz verlangt? Wie sieht so ein Sitz aus?

KomNet Dialog 2581

Stand: 15.03.2021

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Konsequenzen aus Befunden

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Frage:

Ein Mitarbeiter unserer Firma ist als Staplerfahrer (Großgeräte über 7,5 To) tätig. Er hat einen Bandscheibenvorfall erlitten und hat nun ein Attest seines Arztes vorgelegt, wonach er einen `Spezialsitz` benötigt. In unserer Firma kommen einheitlich Sitze mit Sitzheizung auf unseren Staplern zum Einsatz. Die Frage ist nun: In wie weit ist ein Attest eines Hausarztes verpflichtend für uns einen solchen Sitz einzubauen? Und welche Anforderungen erfüllt ein solcher `Spezialsitz`?

Antwort:

Ein Attest des Hausarztes ist für die Firma nicht direkt verpflichtend, einen derartigen Spezialsitz zu installieren. Vielmehr sollt zuerst das Votum des Betriebsarztes einbezogen werden. Dieser kann sich darüber hinaus von dem behandelnden Orthopäden bzw. Neurologen kompetent beraten lassen und ggf. ein entsprechendes Kurzgutachten in Auftrag geben. Die Anforderungen an einen derartigen Spezialsitz kann der Betriebsarzt nach Rücksprache mit dem Gutachter und unter Berücksichtigung der Produktbeschreibung festlegen.