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In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 3679
Ja, die Spinde bzw. die Schränke sind innerhalb des Umkleideraumes ausfzustellen. Ein Aufstellen auf dem Flur ist nicht zulässig. Siehe hierzu die Nummer 4.1 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier heißt es:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 42203
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen können.Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 4853
Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung stellen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Eine mobile Toilette wird die Ansprüche an einen Toilettenraum wahrscheinlich nicht erfüllen, denn in Sanitärräumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21 °C herrschen (siehe Punkt 4.2 Absatz 4 ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
Im Rahmen der vom Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind zunächst die Risiken einer möglichen Freisetzung von R 134a und R 404a sowie die ggfs. weiteren erforderlichen Maßnahmen (z. B. Bereitstellung von PSA) zu betrachten. Es handelt sich bei beiden v. g. Kältemitteln um Stoffe bzw. Stoffgemische ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 25943
Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, u. a. auch die Kennzeichnung des Anfahrschutzes eigenverantwortlich zu betrachten ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind keine Regelungen zur betrieblichen Kleiderordnung getroffen. Regelungen zur Kleiderordnung kann grundsätzlich der Arbeitgeber treffen. An heißen Sommertagen sollte er sich toleranter zeigen und Erleichterungen zulassen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.In der ASR A3.5 - Raumtemperatur wird in Kap. 4.4 Arbeitsräume ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 3408
Entsprechend des § 6 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - (aus 2015) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören u. a auch die Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
klären. Er kann sinnvollerweise seinen Betriebsarzt informieren und sollte ihn bei Interaktionen zwischen seiner Erkrankung und der geschuldeten Arbeitsleistung informieren und sich dort Rat holen. Für den Arbeitgeber bestehen zunächst keine besonderen Pflichten, etwa für besondere arbeitsmedizinische Untersuchungen zu sorgen. Sollte es im Betrieb zu einem Ereignis gekommen sein, wie z.B ...
Stand: 10.05.2013
Dialog: 18498
Das Verbotsschild P003 ist ausreichend, da dieses das Rauchverbot mit beinhaltet.Die Forderung zur Erstellung einer Betriebsanweisung ergibt aus § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
Der Umgang mit Gefahrstoffen (hierzu zählen auch Zytostatika) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV).Weiterhin ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
Befähigung - Ausbildung in Theorie und Praxis zum/zur Fahrer*in für Flurförderzeuge - ist von der Beauftragung durch den Arbeitgeber/Unternehmer im Betrieb zu trennen. D. h. der Arbeitgeber im Betrieb muss sich vorher vergewissern, dass der/die Betreffende die Voraussetzungen erfüllt und für die Tätigkeit als Fahrer*in für Flurförderzeuge bzw. an dem Gabelstaplertyp ausgebildet wurde. Im Zweifel muss ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 25198
In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV gilt ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
den Kranführer schriftlich beauftragen." Ähnliche Regelungen enthält § 35 "Fahrzeugführer" der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge".Weitere relavante Vorschriften sind der DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" und die DGUV Information 209-012 "Kranführer".Auch die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- fordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 13155
und sind nicht in eine Arbeitsorganisation eines Weisungsgebers eingegliedert. Sie haben insoweit keinen Arbeitgeber, dem eine vertragliche Fürsorgeverpflichtung gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau zukommt und der die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz zu beachten hat." ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
Hinweise:"Der Arbeitgeber hat durch regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls erforderliche Instandhaltungsarbeiten dafür zu sorgen, dass Einrichtungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung wirksam sind. Dies gilt insbesondere für Leucht- und Schallzeichen, langnachleuchtende Materialien sowie technische Einrichtungen zur verbalen Kommunikation (z. B. Lautsprecher, Telefone ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
und Verantwortlichen• Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit• Datum der Erstellung/AktualisierungSpezielle Anforderungen in Arbeitsschutzvorschriften sind zu beachten.Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten kann eine vereinfachte Dokumentation ausreichend sein (Anhang 3).Für nicht stationäre Arbeitsplätze ist dem Arbeitgeber anzuraten, sowohl die Dokumentation der grundlegenden ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 42614
durchgeführt werden.Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zusätzlich zu beachten. Hier zählt es zu den Allgemeinen Schutzmaßnahmen Hygiene der Nummer 6.4 Absatz 7 der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen", dass der Arbeitgeber gemäß Gefährdungsbeurteilung getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 42969
. des Beschäftigtenstatus bestehen, können Sie sich zur Klärung an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (Postanschrift: DRV Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin) wenden. Diese Möglichkeit steht sowohl der Arbeitnehmerin als auch dem Arbeitgeber offen. Der Antragsvordruck kann – wie weitere Vordrucke zum Antragsverfahren – außerdem aus dem Internet abgerufen werden:http://www.deutsche ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42583
vom Arbeitgeber an sie delegierte Führungsaufgaben wahrnehmen.Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte sind sowohl nach der Konzeption des SGB VII als auch der des ASiG nicht Vorgesetzte mit Weisungs- und Anordnungsbefugnissen. Sie müssen ihre Arbeitszeit im Sinne der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 leisten. In dem Betriebsbereich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587