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Müssen auch bereits nach ATEX gekennzeichnete explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel alle 3 Jahre geprüft werden?

KomNet Dialog 16284

Stand: 24.09.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Prüfungen (1.4.3)

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Frage:

Müssen auch bereits nach ATEX gekennzeichneten explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmittel alle 3 Jahre geprüft werden?

Antwort:

Die ATEX-Kennzeichnung auf einem explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmittel sagt aus, dass dieses in einem vom Anlagenbetreiber als Ex-Zone eingestuften Bereich betrieben werden darf und vom Hersteller zu diesem Zweck in Verkehr gebracht wurde. Je nach Gerätekategorie benötigen Betriebsmittel für den Einsatz in Ex-Zonen eine EG-Baumusterprüfung oder eine Konformitätserklärung durch den Hersteller oder Inverkehrbringer.


Das Erfordernis zur wiederkehrenden Prüfung von explosionsgeschützten Betriebsmitteln (elektrisch und/oder mechanisch) ergibt sich aus Abschnitt 3 des Anhangs 2 zur der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV. Demnach müssen an Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 94/9/EG (ATEX)  sind, im Betrieb spätestens alle drei Jahre Prüfungen durchgeführt werden. Diese Wiederkehrenden Prüfungen können entweder durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder durch eine vom Arbeitgeber betraute befähigte Person durchgeführt werden.


Durch die regelmäßigen Prüfungen soll sichergestellt werden, dass die explosionsgeschützten Betriebsmittel auch nach längerem Einsatz noch sicher sind und Gefährdungen durch Verschleiß, Beschädigung oder Überbeanspruchung des Gerätes ausgeschlossen bzw. frühzeitig erkannt werden.

Auf die Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) weisen wir hin.