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Müssen Umkleideräume mit Sichtsschutz zum Umziehen ausgestattet sein?
KomNet Dialog 14427
Stand: 22.08.2017
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Wasch- und Umkleideräume
Frage:
Wir möchten die Umkleideräume im Betrieb umgestalten. Bislang war nur für die Mitarbeiter an den Maschinen Pflicht Arbeitskleidung (Schutzkleidung) zu tragen. Nun sollen alle Mitarbeiter, auch Frauen, sich komplett umziehen! Können wir drauf bestehen, dass die Umkleideräume mit Umkleidekabinen bestückt werden, damit sich die Leute, die sich nicht gerne vor anderen ausziehen möchten sich in einer Kabinen umziehen können?
Antwort:
Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet sich im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 Absatz 3. Dort heißt es:
"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen
Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Nähere Anforderungen an Sanitärräume finden sich hier unter den Punkt 7.
Konkrete Aussagen zu Trennwänden oder Abtrennungen werden hier nicht getroffen.
Das bedeutet, dass ein spezieller Sichtschutz innerhalb des Umkleideraumes arbeitsschutzrechtlich nicht gefordert ist.