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Zur Frage, wer Adressat im Betrieb zur Umsetzung der entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Falle einer Insolvenz ist, gilt folgendes: Im Rahmen eines (Plan)Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter tätig. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden in solchen Fällen privaten Amtsträgern zur Ausübung überwiesen, ohne dass diese dadurch selbst Rechtsträger werd ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Konkrete Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht vorhanden. Solche Regelungen können aber zusätzlich vertraglich vereinbart werden. So kann beispielsweise im Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem SiGeKo festgelegt werden, dass dem SiGeKo ein zentraler Ansprechpartner der ARGE ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese zur identifiziert ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
und Verantwortlichkeiten• eine Sicherheitsunterweisung über Risiken und Gefahren bei der Beförderung/der Beladung/der Entladung durch die Gefahrgüter bezüglich einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen muss vor der Übernahme der Aufgaben/Verantwortlichkeiten erfolgt seinHinweis:Das gefahrgutrechtliche Regelwerk wird bei der BAM angeboten ...
Stand: 06.05.2023
Dialog: 14033
Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden (§ 3 Abs.1a BauStellV). Bei entsprechenden Pflichtverletzungen kann ihn eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für einen Unfall auf der Baustelle ebenso treffen wie eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz. Die Verantwortlichkeiten und Pflichten des Bauherrn und des Koordinators werden in der RAB 33 näher erläutert.Die Verantwortung ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
zu treffen.Das bedeutet, dass grundsätzlich von der Leitung des Betriebes an Mitverantwortung für die Ladungssicherung getragen wird. Durch entsprechende Pflichtenübertragung kann die Verantwortung auch auf nachgeordnete Personen übertragen werden.Beschäftigten, denen entsprechende Verantwortlichkeiten und Befugnisse schriftlich übertragen wurden, sollten Selbstabholer darauf hinweisen die Ladung zu sichern ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber auf Grund § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" bestellt.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Während der Zeit mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote und ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
Wenn Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Beschäftigte einem anderen Betrieb zur Arbeitsleistung überlassen, ist das eine Beschäftigung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die gewerbsmäßige Überlassung bedarf der Erlaubnis der Arbeitsagentur. Nicht gewährt bzw. entzogen wird die Erlaubnis, wenn u. a. Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden oder die Gestaltung der Betrieb ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz und seine (ordnungsgemäße) Durchführung. So ist in der Generalklausel des § 3 ArbSchG – und in zahlreichen weiteren Vorschriften – (nur) der Arbeitgeber angesprochen und verpflichtet. § 13 ArbSchG stellt verantwortliche Personen „neben“ den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bleibt also neben den verantwortlichen Personen ebenfalls und weiterhin verpflichtet ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
der Verantwortlichkeiten herangezogen werden. Hier wird folgendes bestimmt: „ Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Somit ist in Ihrem Beispiel der Geschäftsführer des Dienstleisters dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Unterweisungen durchgeführt werden. Aber auch den Marktleiter treffen Verantwortlichkeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Weiterhin verpflichtet § 8 des Arbeitsschutzgesetzes ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 17471
für den Arbeitgeber (siehe auch § 9 Absatz 1 OWiG).Ob jemand als gesetzlicher Vertreter, z. B. als Chefarzt, verantwortlich ist, wird im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens von der Behörde, die die Ordnungswidrigkeit verfolgt, geprüft.Bezüglich der Verantwortlichkeiten und einer Beratung im Einzelfall sollte eine entsprechende Frage direkt an eine entsprechend autorisierte Stelle wie Rechtsanwalt gerichtet werden. ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6788
, die die Betriebsleitung in gefahrstoffrechtlichen Angelegenheiten beraten oder sogar Arbeitgeberpflichten übernehmen sollen.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich, er kann aber Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem vorgegebenem Rahmen delegieren. Auf den DGUV Grundsatz 313-003 "Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 42499
Die Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht definieren sich auch weiterhin nicht alleine aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Die Schulungsverpflichtung ergibt sich aus dem ADR Kapitel 1.3 und § 27 (5) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse."Somit ist ersteinmal der Vorstand für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich, sofern Beschäftigte beschäftigt werden. Es ist jedoch möglich, gewisse Verantwortlichkeiten nach § 13 Absatz 2 zu delegieren. Hierzu finden Sie weitere Informationen ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
). In diesem Fall obliegen alle Verantwortlichkeiten demjenigen, der den Umbau durchführt. Er erzeugt weitestgehend ein "neues Produkt". ...
Stand: 21.11.2014
Dialog: 22353
eine wesentlich geänderte Fassung. Eine "beauftragte Person" wird dort nicht mehr genannt, mit der Folge, dass die alten Beauftragungen keine Rechtsgrundlage mehr haben.Die Verantwortlichkeit des Unternehmens im Gefahrgutrecht definiert sich jetzt alleine über das Ordnungswidrigkeitenrecht.Wie im Gefahrgutrecht eine rechtssichere Pflichtenübertragung vorzunehmen ist, die den Anforderungen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 15392
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen, s ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
nicht auf Beauftragtenfunktionen, sondern auf die Verantwortlichkeit im Sinne der erwähnten Rechtsgrundlagen. Hierzu heißt es z.B. in § 31 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): "Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung nach den §§ 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes oder nach den §§ 7, 11 oder 15 dieser Verordnung oder wer der Planfeststellung nach § 9b des Atomgesetzes bedarf oder wer eine Tätigkeit nach § 5 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 19281
auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Diese Vorschrift gilt z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal, das die gefährlichen Güter beladene und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18912