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Muss ein Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden?

KomNet Dialog 42499

Stand: 05.07.2023

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Allgemeine Informationen

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Frage:

Muss ein Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden?

Antwort:

In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist die Funktion eines Gefahrstoffbeauftragten nicht definiert und somit besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Gefahrstoffbeauftragten zu bestellen. Gleichwohl bieten verschiedene Lehrgangsträger Schulungen für Gefahrstoffbeauftragte an. Hintergrund ist, dass Betriebe verschiedentlich dazu übergehen, spezielle Gefahrstoffbeauftragte zu benennen, die die Betriebsleitung in gefahrstoffrechtlichen Angelegenheiten beraten oder sogar Arbeitgeberpflichten übernehmen sollen.


Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich, er kann aber Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem vorgegebenem Rahmen delegieren. 


Auf den DGUV Grundsatz 313-003 "Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" sowie die Klarstellungen des AGS zur Fachkunde nach Gefahrstoffverordnung und zum Begriff eines Gefahrstoffbeauftragten weisen wir ergänzend hin.