Ergebnisse 1 bis 20 von 417 Treffern
Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- auch die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Nach § 5 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 wird bestimmt:"Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 6983
für die Unterweisung der Fremdfirmenmitarbeiter ist zunächst deren Arbeitgeber. Aber auch Ihre Firma als Auftraggeber muss sich vergewissern, dass die Fremdfirmenmitarbeiter hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in Ihrem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.Im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung können Sie zu dem Ergebnis kommen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24578
durch die Arbeit für die Beschäftigten (auch anderer Arbeitgeber) bestehen und entsprechende (Schutz-) Maßnahmen ergreifen.Beispielsweise kann eine Unterweisung anhand einer Informationsschrift für Fremdfirmen über das Notfallkonzept bei Gebäuderäumungen eine solche Maßnahme sein. ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24089
" oder "Unterweisung".Hinweis:Ggf. sollte die Schadensregulierung berücksichtigt werden, da es bei der Haftpflichtversicherung (z.B. des Entleihers) in der Regel einen Haftungsausschluss bei geliehenen Geräten gibt.Sollte das Arbeitsmittel vom Entleiher selbst geliehen sind, sind die Vertragsbedingungen zu überprüfen, da in der Regel Ausschlussregelungen gibt. Nutzung durch Fremdfirmen auf eigenem Werksgelände ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 18845
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei ...
Stand: 17.02.2018
Dialog: 25937
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - verpflichtet jeden Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18110
bei der Beauftragung von Fremdfirmen eingegangen.Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften (hier die Unterweisung) verantwortlich. Zudem ergeben sich aus dem § 8 ArbSchG Pflichten zur Zusammenarbeit. Es empfiehlt sich, bei der Auftragsvergabe, vertraglich für die Beschäftigten anderer Arbeitgeber festzulegen wie die Unterweisungen/ Einweisungen umgesetzt werden.Einen ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 25455
werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Das Vergewissern kann z. B. durch Audits, Arbeitsplatzbegehungen, Einsichtnahme in die Gefährdungsbeurteilungen etc. erfolgen.Weiterhin gibt es Regelungen in den DGUV Informationen - DGUV Information 215-830 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 17545
Primär ist der Arbeitgeber (Dienstleister; hier: das Reinigungsunternehmen) für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Aber auch dem Auftraggeber obliegen gewisse Pflichten. Grundsätzlich gilt hier folgendes:Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 ...
Stand: 02.06.2025
Dialog: 42372
) Sollen in einem Betrieb Fremdfirmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, hat der Arbeitgeber als Auftraggeber sicherzustellen, dass nur solche Fremdfirmen herangezogen werden, die über die Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, die für diese Tätigkeiten erforderlich sind. Der Arbeitgeber als Auftraggeber hat die Fremdfirmen über Gefahrenquellen und spezifische Verhaltensregeln zu informieren. (2 ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Beantwortung der Frage heranzuziehen.Das ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 21812
Ein herkömmlicher Baustellenverteiler stellt zum einen die Stromversorgung der angeschlossenen Verbraucher und zum anderen selbst ein Betriebsmittel (i. d. R. der Schutzklasse I) dar.Als Stromversorgungseinrichtung muss der Schutzleiter für die vorhandenen Steckdosen sowie für die integrierten Fehlerstromschutzeinrichtungen angeschlossen sein. Als Betriebsmittel muss der Schutzleiter zur Gewährlei ...
Stand: 14.05.2020
Dialog: 25742
sind. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen von Prüfungen zu ermitteln (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz (§ 8 ArbSchG) die DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
müssen auf die möglichen Gefährdungen beim Kunden (-Arbeitsplatz) vor Aufnahme der Tätigkeit abgestimmt sein. Ausführliche HInweise zu Absturzsicherungen erhalten Sie in der DGUV Regel 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten".Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz die DGUV Vorschrift ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 6265
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, d ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
In § 6 Absatz 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass die Unterweisung nach Absatz 1 sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken muss, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 42656
auch eine Arbeitsanweisung für die Entleerung eines Faulbehälters sowie Muster für Erlaubnisscheine enthalten. Die Anpassung an die Gegebenheiten des Einzelfalles sind selbstverständlich erforderlich.Für die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen gilt grundsätzlich, dass der Betreiber verantwortlich für die Gefährdungen ist, die von seiner Anlage ausgehen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies z.B.: Fremdfirmen ...
Stand: 21.01.2018
Dialog: 4321
-830 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen" möchten wir ebenso hinweisen, wie auf den § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42345
Prinzipiell ja, im Arbeitsschutzgesetz § 8 ist die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber beschrieben. Wenn diese Punkte erfüllt sind und es gewährleistet ist, dass es sich nicht um Einzelarbeitsplätze handelt, können die Arbeiten auch ohne Anwesenheit des Koordinators des Vertragsgebers ausgeführt werden.Auch kann die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) § 5 Abs. 3 zur Klärung der Verantwor ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
In der DGUV Information 205-033 "Alarmierung und Evakuierung" ist unter Nummer 3.2 "Alarmierungs- und Evakuierungskonzept" hierzu nachzulesen, dass an der Sammelstelle eine Anwesenheitskontrolle durch eine vom Unternehmen festgelegte Person durchzuführen ist, um die Vollzähligkeit festzustellen. Dies gilt auch für anwesende Dritte (Besucherinnen oder Besucher, Fremdfirmen, usw.). Besondere ...
Stand: 26.09.2022
Dialog: 43714