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Muss ein Bauverteiler, der innerhalb eines Betriebes (für Fremdfirmen, Montage usw.) bereitgestellt wird, an die gelb/grüne Erde angeschlossen sein?

KomNet Dialog 25742

Stand: 14.05.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Muss ein Bauverteiler auch innerhalb eines Betriebes bereitsgestellt (für Fremdfirmen, Montage usw.) an die gelb/grüne Erde angeschlossen sein?

Antwort:

Ein herkömmlicher Baustellenverteiler stellt zum einen die Stromversorgung der angeschlossenen Verbraucher und zum anderen selbst ein Betriebsmittel (i. d. R. der Schutzklasse I) dar.


Als Stromversorgungseinrichtung muss der Schutzleiter für die vorhandenen Steckdosen sowie für die integrierten Fehlerstromschutzeinrichtungen angeschlossen sein. Als Betriebsmittel muss der Schutzleiter zur Gewährleisung der Schutzklasse (hier SK I vorausgesetzt) angeschlossen sein. Insofern ist Ihre Anfrage aus mehreren Gründen mit "Ja" zu beantworten (Es sei denn, es liegt ein ungewöhnlicher Spezialfall vor, der aus Ihrer Fragestellung nicht hervorgeht).

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht nur ein Schutzleiter angeschlossen werden muss, sondern dass dieser auch funktionsfähig sein muss, d. h. insbesondere einen so niedrigen Widerstandswert aufweisen muss, dass die Schutzorgane zuverlässig auslösen.


Da elektrische Anlagen nur von Elektofachkräften errichtet werden dürfen, obliegt diesen der Nachweis der ordnungsgemäßen Errichtung (hier: korrekte Aufstellung und korrekter Anschluss des Verteilers, Nachweis der Schutzmaßnahmen etc.).