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Wie sollte/muss bei Evakuierungen sichergestellt werden, dass alle Beschäftigten an den Sammelstellen sind?

KomNet Dialog 43714

Stand: 26.09.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Sonstige Fragen betriebliches Arbeitsschutzsystem

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Frage:

Ich habe eine Frage zur Erfassung der Vollzähligkeit aller Beschäftigten und Dokumentation bei Evakuierungen, bei mehreren Sammelstellen. Wie sollte/muss in diesem Fall sichergestellt werden, dass alle Beschäftigten an den Sammelstellen sind? Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?

Antwort:

In der DGUV Information 205-033 "Alarmierung und Evakuierung" ist unter Nummer 3.2 "Alarmierungs- und Evakuierungskonzept" hierzu nachzulesen, dass an der Sammelstelle eine Anwesenheitskontrolle durch eine vom Unternehmen festgelegte Person durchzuführen ist, um die Vollzähligkeit festzustellen. Dies gilt auch für anwesende Dritte (Besucherinnen oder Besucher, Fremdfirmen, usw.). Besondere Vorkommnisse (z. B. vermisste, verletzte oder eingeschlossene Personen) während der Evakuierung müssen gemeldet werden.


Weiterhin lässt sich unter der Überschrift "Information der Betriebsleitung" nachlesen, dass die Betriebsleitung sich über den Evakuierungsgrund sowie über den Verlauf und besondere Vorkommnisse der Evakuierung informiert. Diese Informationen gibt die Betriebsleitung an die Einsatzleitung weiter. Im Übungsfall kann die Einsatzleitung durch eine Übungsleitung (z. B. Übungsbeobachter) simuliert werden. In der Praxis hat sich bewährt, wenn die Betriebsleitung bzw. Übungsleitung z. B. durch Armbinden, Westen, Helme etc. deutlich erkennbar ist. Die Betriebsleitung ist und bleibt Ansprechpartner für die Einsatzleitung.