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Ja, im beschriebenen Fall liegt eine Tätigkeit nach Biostoffverordnung -BioStoffV- vor. Der Tätigkeitsbegriff der Biostoffverordnung ist weit gefasst und beinhaltet sämtliche Formen des Herstellens und Verwendens biologischer Arbeitsstoffe. Der § 2 Absatz 7 der Biostoffverordnung gibt hier nur beispielhafte Begriffe an ("...,insbesondere..."), die Aufzählung ist nicht abschließend ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4021
Die Biostoffverordnung gilt auch für Unternehmer ohne Angestellte.Der § 1 der Biostoffverordnung stellt in Satz 1 fest, daß die Verordnung für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen gilt.Der zweite Satz betont den Schutz von Arbeitnehmern.Mit dem dritten Satz wird der Schutz auf Personen ausgeweitet, die keinen Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen haben, von diesen aber gefährdet ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 26155
Die Entsorgung der Blumenerde stellt einen nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung -BioStoffV- dar. Im Boden befindet sich eine Vielzahl von Mikroorganismen. Die meisten sind hygienisch unbedenklich oder besitzen nur ein geringes Gefährdungspotential. Erfahrungsgemäß ist bei Tätigkeiten mit Boden daher nur mit einer Exposition gegenüber biologischen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3960
"Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten" der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit den entsprechenden technischen Regeln fachkundig beurteilt und dokumentiert wird. Ziel ist, für alle Tätigkeiten die Zuordnung notwendiger und geeigneter Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde ...
Stand: 17.09.2021
Dialog: 4176
, dass in verschiedenen Rechtsverordnungen wie Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung gefordert wird, dass im Rahmen der Unterweisung spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 12967
Reinigungsarbeiten an/in Gebäuden und Einrichtungen, die mit Taubenkot verunreinigt sind, sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung mit Arbeitsstoffen unterschiedlicher Risikogruppen.Im Taubenkot sind viele Infektionserreger enthalten, die u.a. Lungen- oder Darmerkrankungen verursachen können. Die relevanten Arbeitsschutzmaßnahmen zur Beseitigung von Taubenkot ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 8414
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) hat auch Gültigkeit für Beamte aus Bund und Ländern. Nach § 20 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es möglich, durch Rechtsverordnungen die gänzliche oder teilweise Nichtanwendung der Vorschriften des ArbSchG im öffentlichen Dienst zu bestimmen, insbesondere bei der Bundeswehr, der Polizei oder dem Zivilschutz. Hier wird der Tatsache Rechnung getragen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 1559
Ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, fällt unter die Biostoffverordnung -BioStoffV-. Es handelt sich bei den Tätigkeiten in der Regel um nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 8 der Biostoffverordnung. (Es sei denn, dass Mikroorganismen z. B. zur weiteren Diagnostik angezüchtet werden, dann handelt es sich um gezielte Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
Die Biostoffverordnung -BioStoffV- gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte berufsbedingt mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (§ 1 BioStoffV). Dabei ist zu beachten, dass der BioStoffV ein umfassender Ansatz und Geltungsbereich zugrunde liegt. Sie erfasst alle Tätigkeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen, Zellkulturen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4341
kann er sich von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Beim Vorliegen einer klar beruflichen Exposition muss gemäß der Biostoffverordnung der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen und eine Schutzimpfung anbieten. Die Kosten für die Maßnahmen muss der Arbeitgeber übernehmen. Auch ist der Arbeitgeber gemäß Biostoffverordnung verpflichtet, seine Beschäftigten über auftretende Gefahren ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 3295
mit den biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (vergl. § 2 Abs. 7 Biostoffverordnung - BioStoffV). Siehe dazu auch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) - TRBA 230 "Landwirtschaftliche Nutztierhaltung" und TRBA 120 "Versuchstierhaltung", die auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden sind. Einen Überblick über Zoonosen finden ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3701
In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien bezieht und Sie wissen möchten, ob die Umstellung einer Mikrobiologischen Sicherheitswerkbank (MSW) nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzeigepflichtig ist oder eine Wartung der MSW ausreichend ist.Bei einer reinen Veränderung ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43016
Zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers gehört es, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.In den zum Arbeitsschutzgesetz erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung und Betriebsicherheitsverordnung, sind jeweils konkretisierende Pflichten ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6457
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. b) der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde die erstmalige Aufnahme nicht gezielter Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 einschließlich solcher, die mit (**) gekennzeichnet sind, sofern die Tätigkeiten auf diese Biostoffe ausgerichtet sind und regelmäßig durchgeführt werden sollen, in Laboratorien ...
Stand: 20.04.2025
Dialog: 44110
Die gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Im Anhang Teil 2 zur ArbMedVV finden sich die Anlässe zur Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
Fachkunde im Sinne der Biostoffverordnung (BioStoffV) wird in deren § 2 Absatz 11 definiert:"(11) Fachkundig im Sinne dieser Verordnung ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe befähigt ist. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe und der Höhe der Gefährdung. Die für die Fachkunde erforderlichen Kenntnisse ...
Stand: 04.01.2024
Dialog: 19561
Unter der Nummer 4.4.1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen unter den Beding ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 3561
, der Arbeitgeber jedoch eine gezielte Tätigkeit beabsichtigt, so hat er gemäß § 3 Abs. 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) diesen in eine der Risikogruppen 1 bis 4 einzustufen. Dabei ist folgendes zu beachten:Kommen für die Einstufung mehrere Risikogruppen in Betracht, ist der Biostoff in die höchste infrage kommende Risikogruppe einzustufen.Viren, die bereits beim Menschen isoliert wurden, sind mindestens ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Nach § 2 Begriffsbestimmungen Absatz 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) werden Tätigkeiten wie folgt definiert:"(7) Tätigkeiten sind1.das Verwenden von Biostoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, das Ab- und Umfüllen, das Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Aufbewahren ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
Bei Arbeiten an Toilettenanlagen kommt es zu Kontakt mit Abwasser und Fäkalien. Dabei handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung -BiostoffV-. In die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sind bei Arbeiten an Toilettenanlagen immer mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 (s. TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515